Für den Betrieb dieser Maschine ist folgende Schlepper Voraussetzung notwendig:
Schlepperstärke:
mindestens 92 KW / 125 PS (5 Pflugkörper)
höchstens 265 KW / 360 PS (9 Pflugkörper)
Anbaukategorie:
Unterlenker Kat. III
Anschlüsse:
siehe Tabelle "Erforderliche Hydraulik und Stromanschlüsse"
Räder
- Der Luftdruck in den Schlepperhinterreifen beim Pflügen ist
typenabhängig, als Richtwert kann 0,8 bar angenommen
werden.
- Unter erschwerten Einsatzbedingungen können zusätzliche
Radgewichte von Vorteil sein.
Siehe Betriebsanleitung des Schlepperherstellers.
Radabstand
Der Radabstand (A1) sollte 1,2 m - 1,5 m betragen.
Außenmaß
Das Außenmaß (A2) der Hinterräder soll nicht größer als 3 m sein.
Bei mehr als 3 m ist die Manövrierfähigkeit etwas eingeschränkt.
Ballastgewichte
Der Schlepper ist vorne ausreichend mit Ballastgewichten zu bestücken,
um die Lenk- und Bremsfähigkeit zu gewährleisten.
Mindestens 20% des Fahrzeugleergewichtes auf
der Vorderachse.
- Das Hubwerk (Dreipunktgestänge) des Schleppers muss für die auftretende Belastung ausgelegt sein. (Siehe technische Daten)
- Die Hubstreben sind mittels der entsprechenden Verstelleinrichtung auf gleiche Länge einzustellen.
(Siehe Betriebsanleitung des Schlepperherstellers)
- Sind die Hubstreben an den Unterlenkern in verschiedenen Stellungen absteckbar, so ist die hintere Position zu wählen. Dadurch wird die
Hydraulikanlage des Schleppers entlastet.
- Die Begrenzungsketten bzw. Stabilisatoren der Unterlenker sind so einzustellen, dass keine Seitenbeweglichkeit der Anbaugeräte möglich
ist. (Sicherheitsmaßnahme für Transportfahrten)
- Der Oberlenker ist laut Angaben des Schlepperherstellers abzustecken.
0900-E_SCHLEPPER VORAUSSETZUNG_9851
SCHLEPPER VORAUSSETZUNG
Schlepper
Bereifung
A1 = 1,2 ... 1,5 m
A2 = max. 3 m
Ballastgewichte
Hubwerk (Dreipunktgestänge)
- 7 -
Kg
20%
E