2.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die QUBE Anlagen sind ausschließlich für den universellen Einsatz im Dentallabor zum tro-
ckenen Bearbeiten von festen Werkstücken wie z.B. Kronen, Brücken sowie Kunststoff
und Modellgussarbeiten konzipiert. Es dürfen ausschließlich solche Werkzeuge verwendet
werden, die für die Bearbeitung eben solcher Materialien bestimmt sind.
2.3 Vorhersehbare Fehlanwendung
System darf nicht eingesetzt werden:
- in explosionsgefährdeter Umgebung
- für medizinische Anwendungen am Patienten
- Bearbeitung feuchter Werkstoffe
- keine entzündlichen und brennbaren Werkstoffe
- Jede Verwendung anders als vom Hersteller bestimmungsgemäß vorgesehen ist eine
Fehlanwendung
- Keine Reinigung des Handstückes mittels Druckluft erlaubt
2.4 Auswahl und Qualifikation des Personals
Personalqualifikation: Auszubildende und Praktikanten nur nach Einweisung durch einen
erfahrenen Bediener
2.5 Arbeitsplätze für das Bedienpersonal
Zahntechnischer Arbeitsplatz im Dentallabor/Praxislabor/Zahnarztpraxis.
QUBE II
Betriebsanleitung
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen 2
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