Wartung und Reinigung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Schalten Sie vor allen Arbeiten am
Gerät das Gerät aus und ziehen Sie
den Netzstecker.
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Das Gerät ist wartungsfrei.
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Verwenden Sie keine scharfen Gegenstände
zur Reinigung des Gerätes. Es dürfen keine
Flüssigkeiten in das Innere des Gerätes ge-
langen. Andernfalls kann das Gerät beschädigt
werden.
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Reinigen Sie das Gerät regelmäßig, am besten
immer direkt nach Abschluss der Arbeit.
■
Reinigen Sie das Gehäuse mit einem trockenen
Tuch – verwenden Sie auf keinen Fall Benzin,
Lösungsmittel oder Reiniger, die Kunststoff
angreifen.
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Lüftungsöffnungen müssen immer frei sein.
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Entfernen Sie anhaftenden Schleifstaub mit
einem Pinsel.
HINWEIS
►
Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z. B.
Kohlebürsten, Schalter) können Sie über
unsere Service - Hotline bestellen.
Staubbeutel entleeren
Um eine optimale Staubabsaugung zu gewährleis-
ten, leeren Sie den Staubbeutel
♦
Öffnen Sie den Reißverschluss des Staubbeutels
.
♦
Schütteln Sie den Staubbeutel
geeigneten Abfallbehälter aus.
Aufbewahrung und Handhabung der
empfohlenen Einsatzwerkzeuge
■
Schleifwerkzeuge sind mit Vorsicht zu behan-
deln und zu transportieren.
■
Schleifwerkzeuge sind so zu lagern, dass sie
keinen mechanischen Beschädigungen oder
Umwelteinflüssen (z. B. Feuchtigkeit) ausgesetzt
sind.
PWBS 180 A1
Entsorgung
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
rechtzeitig aus.
über einem
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien. Sie kann in den
örtlichen Recyclebehältern entsorgt
werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht
in den Hausmüll!
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert. Die Verpackungsma-
terialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
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