Deutsch
1.6.6. Haftungsausschluss
Für Schäden an dem Schaltgerät wird keine Gewährleistung bzw.
Haftung übernommen, wenn einer bzw. mehrere der folgenden
Punkte zutrifft:
• Auslegung seitens des Herstellers durch mangelhafte und/
oder falsche Angaben des Betreibers bzw. Auftraggebers
• Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise, der Vorschriften
und der nötigen Anforderungen, die laut deutschem und/
oder lokalem Gesetz und diesem Betriebs- und Wartungs-
handbuch gelten
• nichtbestimmungsgemäße Verwendung
• unsachgemäße Lagerung und Transport
• unvorschriftsmäßige Montage/Demontage
• mangelhafte Wartung
• unsachgemäße Reparatur
• mangelhafter Baugrund, bzw. Bauarbeiten
• chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse
• Verschleiß
Die Haftung des Herstellers schließt somit auch jegliche Haftung
für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden aus.
2.
Sicherheit
In diesem Kapitel sind alle generell gültigen Sicherheitshinweise
und technische Anweisungen aufgeführt. Außerdem sind in jedem
weiteren Kapitel spezifische Sicherheitshinweise und technische
Anweisungen vorhanden. Während der verschiedenen Lebenspha-
sen (Aufstellung, Betrieb, Wartung, Transport, usw.) des Schalt-
gerätes müssen alle Hinweise und Anweisungen beachtet und ein-
gehalten werden! Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass sich
das komplette Personal an diese Hinweise und Anweisungen hält.
2.1.
Anweisungen und Sicherheitshinweise
In dieser Anleitung werden Anweisungen und Sicherheitshinweise
für Sach- und Personenschäden verwendet. Um diese für das
Personal eindeutig zu kennzeichnen, werden die Anweisungen und
Sicherheitshinweise wie folgt unterschieden.
2.1.1. Anweisungen
Eine Anweisung wird „fett" dargestellt. Anweisungen beinhalten
Text, der auf den vorangegangenen Text oder bestimmte Kapitel-
abschnitte verweist oder kurze Anweisungen hervorhebt.
2.1.2. Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise werden leicht eingerückt und „fett" darge-
stellt. Sie beginnen immer mit einem Signalwort.
Hinweise, die nur auf Sachschäden hinweisen, werden in grauer
Schrift und ohne Sicherheitszeichen angedruckt.
Hinweise, die auf Personenschäden hinweisen, werden schwarz
gedruckt und sind immer mit einem Sicherheitszeichen ver-
bunden. Als Sicherheitszeichen werden Gefahr-, Verbots- oder
Gebotszeichen verwendet.
Beispiel:
Gefahrensymbol: Allgemeine Gefahr
Gefahrensymbol, z.B. gefährliche elektrische Span-
nung
Symbol für Verbot, z.B. Kein Zutritt!
Symbol für Gebot, z.B. Körperschutz tragen
Die verwendeten Zeichen für die Sicherheitssymbole entsprechen
den allgemein gültigen Richtlinien und Vorschriften, z. B. DIN,
ANSI.
Jeder Sicherheitshinweis beginnt mit einem der folgenden Signal-
wörter:
• Gefahr
Es kann zu schwersten Verletzungen oder zum Tode von
Personen kommen!
• Warnung
Es kann zu schwersten Verletzungen von Personen kom-
men!
• Vorsicht
Es kann zu Verletzungen von Personen kommen!
• Vorsicht (Hinweis ohne Symbol)
Es kann zu erheblichen Sachschäden kommen, ein Total-
schaden ist nicht ausgeschlossen!
Sicherheitshinweise beginnen mit dem Signalwort und der
Nennung der Gefahr, gefolgt von der Gefahrenquelle und den
möglichen Folgen und enden mit einem Hinweis zur Vermeidung
der Gefahr.
2.2.
Sicherheit allgemein
• Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage, Wartung)
dürfen nur bei abgeschaltetem Stromnetz erfolgen.
Das Schaltgerät muss vom Stromnetz getrennt und die
Stromzufuhr gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
• Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Unregel-
mäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu melden.
• Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist zwin-
gend erforderlich, wenn Beschädigungen an den elektri-
schen Komponenten, der Kabel und/oder an den Isolatio-
nen auftreten.
• Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an dafür
vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine sichere
Bedienung zu gewährleisten.
• Das Schaltgerät darf nicht innerhalb von Ex-Bereichen
installiert werden. Es besteht Explosionsgefahr.
Diese Hinweise sind strikt einzuhalten. Bei Nichtbe-
achtung kann es zu Personenschäden und/oder zu
schweren Sachschäden kommen.
83