Abb.34: Das Becherglas mit soviel gipstrayflüssig befüllen, dass das
Reinigungsgut vollständig bedeckt ist. Die Instrumente in das Becherglas
und das Becherglas für 30-60 Minuten bei einer Temperatur von 40 °C / 104°F
in das Ultraschallbad tauchen. Die Instrumente aus dem Ultraschallbad
nehmen und vor der Sterilisation oder dem nächsten Gebrauch sorgfältig
unter fließendem Wasser abspülen.
7.8
RÜCKSTANDRISIKEN
Das Rückstandsrisiko ist:
• eine nicht ganz von Planung und technischen Schützen abstellbare;
• nicht kalkulierbare Gefahr.
Um Unfälle zu vermeiden, immer unter Beachtung der Hinweise
dieses Handbuchs Vorgehen. In irgendeinem Zweifelsfall sich
stets an den Hersteller oder das bevollmächtigte Service-
Zentrum wenden.
7.8.1 RESTRISIKOBEREICHE
Jeder Bediener muss die mit diesem Gerät verbundenen Restrisiken kennen,
um Unfällen vorzubeugen.
Gefahren durch Geräuschemission:
unter bestimmten Bedingungen können Ultraschallgeräte vorübergehende
akustische Störungen verursachen. Beim Aufenthalt neben einem
Ultraschallgerät, das ohne Deckel betrieben wird, sollte ein Ohrenschutz
getragen werden.
Gefahren durch heiße Oberflächen:
Verbrennungsgefahr! In der Physik wird die Ultraschallenergie in Wärme
umgewandelt. Je nach Betriebsdauer des Gerätes können sich die
Oberflächen des Gerätes, die Reinigungsflüssigkeit, der Instrumentenkorb
und das Reinigungsgut stark erhitzen. Falls das Ultraschallgerät bewegt
werden soll, muss es an den Griffen getragen werden. Während der Arbeit
Handschuhe tragen.
Gefahr durch Übertragung von Ultraschall durch Berührung:
während des Betriebs dürfen die Reinigungsflüssigkeit oder die den
Ultraschall übertragenden Teile (Wanne, Korb) nicht berührt werden.
Während der Arbeit Handschuhe tragen.
Gefahren durch die Reinigungsflüssigkeit:
• Brand- und Explosionsgefahr! Im Ultraschallbad dürfen keine brennbaren
Flüssigkeiten oder Lösemittel verwendet werden;
• Gefahr von Schäden an der Schwingwanne! Die Edelstahlwanne darf
keinen direkten Kontakt haben mit:
- Lösungen, die Salzsäure, Schwefelsäure, Fluorwasserstoffsäure oder
Salpetersäure enthalten;
- Lösung auf Wasserbasis mit saurem pH-Wert (pH-Wert < 7) und
gleichzeitige Zugabe von Halogeniden (Fluoride, Chloride oder
Bromide), die entweder aus der Reinigungsflüssigkeit oder von
kontaminierten Gegenständen stammen;
- Lösungen, die Natriumchlorid (NaCl) enthalten;
- Haushaltsreinigungsmittel;
- stark oxidierende Lösungen (z.B. Hypochlorite und Derivate der
Peroxyessigsäure);
- Lösungen, die zum Entfernen von Gips und Zement verwendet werden.
Alle diese Einschränkungen beim Gebrauch der Ultraschallwanne gelten
auch, wenn die oben aufgeführten Chemikalien in der zu entfernenden
Verschmutzung enthalten oder in die wässrige Flüssigkeit eingedrungen sind.
• Um Schäden an der Wanne zu vermeiden, dürfen die oben
aufgeführten Lösungen ausschließlich in den auf Anfrage
lieferbaren Bechergläsern verwendet werden (siehe Abschnitt
7.3.1).
• Die angegebenen Dosierungen müssen unbedingt
eingehalten und die Sicherheitsvorschriften der Hersteller
von Chemikalien müssen beachtet werden (z.B. das Tragen
von Schutzbrille, Handschuhen).
Für alle Schäden durch Nichtbeachtung der in Abschnitt 2.4
vorgeschriebenen Einschränkungen übernimmt der Hersteller
keine Haftung.
KAPITEL 8: WARTUNG
8.1
SÄUBERUNG DES APPARATES
Für die äußere Säuberung des Apparates ein trockenes Tuch benutzen, falls
nötig mit Wasser oder mit nicht fettlösendem Reinigungsmittel anfeuchten.
Es ist die Aufgabe des Bediener, die Apparate sauber zu halten von Abfällen,
Wasser, flüssigem Isolierstoff usw. nach jeder Arbeitsschicht muss zu diesem
Zweck eine Reinigungsphase vorgesehen werden, die bei guter Stabilität
des Gerätes durchzuführen ist.
Vor dem Beginn der Säuberung sich versichern, dass der
Hauptschalter abgeschaltet ist. Es ist verboten den Apparat zu
säubern, wenn er mit dem Stromnetz verbunden ist.
Die entsprechenden Abbildungen finden sich auf den Seiten 3, 4, 5, 6 und 7 dieses Handbuchs und in den Kurzanleitungen des Produkts.
zeta sonic
Der Gebrauch von entzündbaren, korrosiven und giftigen
Flüssigkeiten für die Säuberung den Apparat ist verboten.
REINIGUNG DER WANNE:
Die Ultraschallwanne muss in regelmäßigen Abständen mit einem
wirksamen Desinfektionsmittel für Oberflächen gereinigt/desinfiziert
werden (z.B. zeta 3 soft Zhermack® oder zeta 3 foam Zhermack®).
Für die Häufigkeit der Reinigung wird auf den Hygieneplan der Praxis
verwiesen. Die Wanne regelmäßig mit einem Entkalkungsmittel oder Essig
von Kalkrückständen befreien.
Vor dem Einfüllen eines neuen Reinigungs-/Desinfektionsmittels die Wanne
ausspülen und reinigen. Nie Reinigungs-/Desinfektionsmittel miteinander
vermischen, um unkontrollierte und potentiell gefährliche Situationen zu
vermeiden.
REINIGUNG DES FILTERS:
Den Filter (Abb. C, 19) häufig von Verarbeitungsrückständen befreien; nach
dem Entleeren der Wanne den Filter entnehmen und zum Reinigen mit
reichlich Wasser spülen.
8.2
ALLGEMEINE WARTUNG
Nach der Säuberung des Apparates (siehe Absatz 8.1), muss der Bediener
prüfen,ob abgenutzte, geschädigte oder nicht fest sitzende Teile vorhanden
sind und sich dafür an das bevollmächtigte Service-Zentrum wenden.
Falls sich oben angezeigte Situationen ergeben, ist es verboten,
dass der Bediener vor der Lösung dieser Probleme die Apparate
anlaufen läßt, bevor Abhilfe geschaffen wird.
Insesondere falls der Bediener Störungen oder Probleme irgendwelcher
Art feststellt, muss er vor dem Verlassen des Apparates selbst mit einem
Hinweisschild versehen, welches angibt, dass die Apparate gewartet
werden muss, (diese Hinweisschilder sind auf dem Markt schon mit der
richtigen Aufschriftnach CEE-Normen erhältlich). Die allgemeine Wartung,
die Säuberung und der korrekte Gebrauch des Apparates sind unerläßliche
Vorgänge, um die Funktionalität, die Sicherheit und die Lebensdauer
derselben zu garantieren.
8.3
AUSSERORDENTLICHE WARTUNG
Die außerordentliche Wartung umfasst Reparaturen aufgrund von
versehentlichem Zerbrechen, und das Ersetzen von abgenutzten oder
schlecht funktionierenden Teilen.
Alle elektrischen und mechanischen Eingriffe dürfen
ausschließlich von einem Wartungsfachmann der Zhermack
durchgeführt werden.
Jede Veränderung, die die Eigenschaften des Apparates
hinsichtlich der Sicherheit und der Vorbeugung für Risiken
variiert kann nur vom Hersteller durchgeführt werden, der dann
die Übereinstimmung mit den Sicherheitsnormen bescheinigt.
Deshalb ist jede Veränderung oder nicht im Handbuch
aufgeführte Wartung
nicht
Handanlegung oder Reparatur, die von nicht bevollmächtigtem
Personal und bei Benutzung von nicht Originalersatzteilen
durchgeführte wurde, enthebt den Hersteller von jeder
Verantwortlichkeit. Wenn die nötigen Wartungeingriffe nicht in
diesem Handbuch für Gebrauch und Wartung beschrieben
worden sind, muss man sich ausschließlich an das
bevollmächtigte Service-Zentrum wenden.
8.4
INBETRIEBNAHME NACH LANGEM STILLSTAND
Falls die Apparate nach besonders langem Stillstand Inbetrieb genommen
werden soll, muss wie in Kap. 6, die Inbetriebnahme betreffend,
vorgegangen werden. Falls die Apparate in ihren Funktionen Anomalien
aufweist, vorgehen wie im Kap.9 "Diagnostik" beschrieben. Wenn dieselben
nicht abgeschafft werden können oder wenn sie nicht aufgeführt sind, sich
sofort an das bevollmächtigte Service-Zentrum wenden.
8.5
ANFORDERUNG DES TECHNISCHEN KUNDENDIENSTES
Zur Anforderung von technischer Assistenz eine der nachfolgenden Weisen
wählen:
1. Sich an ein bevollmächtigtes Service-Zentrum wenden;
2. Sich telefonisch an das technische Assistenz-Service der Zhermack
wenden, Nummer +39 0425 597611 und wie folgt vorgehen: die eigenen
Daten angeben (z.B.: Anschrift und Telefonnummer); die auf dem
Identifizierungsschild des Apparates angegebenen Daten übermitteln
(siehe Absatz 3.3); auf klare Art das Problem des Apparates erklären;
3. Die im vorgehenden Punkt beschriebenen Angaben und das korrekt
ausgefüllte Formblatt zur Identifizierung durchfaxen (siehe Anlage 10.2)
an die Nummer +39 0425 53596.
DE
erlaubt.
Jede
Änderung,
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