VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
DAS HEISSSIEGELGERÄT FÄLLT UNTER DIE BESTIMMUNGEN
FÜR GEWERBLICHE ELEKTRO‐ UND ELEKTRONIK‐ALTGERÄTE.
Umsetzung der Richtlinien 2002/95/EG, 202/96/EG und
2003/108/EG zur Reduzierung des Gebrauchs von
gefährlichen Stoffen in Elektro‐ und Elektronikgeräten sowie
zur Beseitigung von Abfällen.
Richtlinie 2002/96/EG über Elektro‐ und elektronische
Altgeräte (RAEE).
Gemäß der RICHTLINIE 2002/96/EU weist dieses Zeichen
darauf hin, dass da Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
als Hausmüll entsorgt werden darf.
Das Gerät kann den entsprechenden Entsorgungsstellen für
elektrische und elektronische Altgeräte übergeben oder
dem Händler beim Kauf eines gleichwertigen Produkts
zurückgegeben werden.
Der Anwender ist dafür zuständig, das Gerät den
Entsorgungsstellen zu übergeben.
Für genauere Informationen bezüglich der Entsorgung ist
der örtliche Abfallentsorgungsdienst zu kontaktieren.
Die korrekte Entsorgung der Altgeräte trägt zum Umweltschutz bei und
verhindert somit negative Auswirkungen auf die Gesundheit.
Zuwiderhandlungen können gesetzlich verfolgt werden
Für die Verschrottung und Entsorgung von Abfällen außerhalb des italienischen
Marktes gilt jeweils die Gesetzgebung zur Entsorgung von gewerblichen Elektro‐
und Elektronik‐Altgeräten (WEEE) des Bestimmungslandes.
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