wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in un-
mittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
auf Verlangen des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines
neuen Elektro- oder Elektronikgerätes bis zu drei Altgeräte
pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmit-
telbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunika-
tionsmitteln gelten alle Lager- und Versandflächen für Elek-
tro- und Elektronikgeräte des Vertreibers als Verkaufsfläche
sowie alle Lager- und Verkaufsflächen des Vertreibers als
Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe
des neuen Elektro- bzw. Elektronikgerätes durch Ausliefe-
rung bei einem privaten Haushalt die unentgeltliche Abho-
lung des Altgerätes bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte
der Kategorien , und der Anlage zu § Abs. Elek-
troG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr
als Quadratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kosten-
freie Erfassungsstellen sowie ggf. weitere Annahmestellen
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