GERÄT (nur für Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten
Elektro- bzw. Elektronikgeräte dürfen nicht im normalen
Hausmüll entsorgt werden, sondern sind vom Endnutzer am
Ende ihrer Lebenserwartung einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden kön-
nen, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zerstörungsfrei zu trennen und einer separaten Sammlung
zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektro-
nikgeräte von mindestens Quadratmetern sowie Ver-
treiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens Quadratmetern, die mehrmals im Ka-
lenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an-
bieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei
der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an
einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
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