VORSICHT
Ob und wie weit der Träger einer Armprothese zum Führen eines Fahr-
zeugs in der Lage ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies
hängt von der Art der Versorgung (Amputationshöhe, einseitig oder beid-
seitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese) und den individuellen
Fähigkeiten des Trägers der Armprothese ab.
Beachten Sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum
Führen eines Kraftfahrzeuges und lassen Sie aus versicherungsrecht-
lichen Gründen Ihre Fahrtüchtigkeit von einer autorisierten Stelle über-
prüfen und bestätigen.
Generell empfiehlt Ottobock, das Fahrzeug von einem Fachbetrieb auf
die jeweiligen Bedürfnisse umrüsten zu lassen (z.B. Lenkgabel, Automa-
tikschaltung). Es sollte sichergestellt sein, dass ein risikoloses Fahren,
auch ohne funktionsfähige Prothese möglich ist.
HINWEIS
Prothesenpassteile dürfen nicht Umgebungen ausgesetzt werden, die
Korrosion an den Metallteilen auslösen, wie z. B. Süßwasser, Salzwas-
ser und Säuren.
Bei Einsatz eines Medizinproduktes unter diesen Umgebungsbedingungen
erlöschen alle Ersatzansprüche gegen Otto Bock HealthCare.
HINWEIS
Prothesenpassteile dürfen nicht intensivem Rauch oder Staub und nicht
Vibrationen, Stößen oder großer Hitze ausgesetzt werden. Es dürfen
weder feste Teilchen noch Flüssigkeiten eindringen.
Nichtbeachtung kann zu Fehlfunktionen und Beschädigungen der Pro-
these führen.
HINWEIS
Vermeiden Sie die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel.
Diese können zu Beschädigungen von Lagern, Dichtungen und Kunst-
stoffteilen führen.
Ottobock | 5