4.15. Der Gasauslass darf nur in gut belüfteten und nicht in geschlossenen oder halb-geschlossenen Bereichen
installiert werden, wie Garagen, Flure, in den Luftkammern der Wohnung oder an Orten, an denen sich Gase
konzentrieren können.
4.16. Da die Oberflächen des Heizkessels Temperaturen erreichen können, die Verbrennungen verursachen
könnten, empfehlen wir, ein nicht brennbares Schutzgitter anzubringen, um Verbrennungen bei Kindern oder
älteren Menschen zu vermeiden.
Das Ende des Abgasrohrs muss sich oberhalb des Auslasses des Heizkessels befinden. Es ist wichtig,
mindestens zwei Meter (2m) Rohr vertikal zu verlegen, um einen natürlichen Luftstrom zu erzeugen und
mögliche Rauchgase oder Gerüche im Falle eines Stromausfalls zu vermeiden.
Die maximal zulässige Länge eines horizontal verlegten Rohres beträgt 1 Meter, da bei längeren Rohren die
Gefahr besteht, dass sich in diesem Bereich Asche, Kondensat oder Korrosion ansammeln.
Bei Stromausfällen und besonderen Witterungsbedingungen (Sturm, starker Wind usw.) ist es ratsam, eine
unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlage (USV) zu installieren, die wir als Zubehör anbieten. Dieses
Gerät dient ausschließlich zur Versorgung des Abgasgebläses.
4.17. Abstände zu Türen, Fenstern, Lüftungsgittern und Gebäude- bzw. Haus-Lufteinlässen:
A
Abstand zu Lüftungsgittern.
B
Abstand zu Lüftungsgittern.
C
Seitenteil eines Fensters.
D
Oberseite eines Fensters.
E
Oberseite einer Tür.
FR
Seitenteil einer Tür.
G
Angrenzende Wand.
H
Höhe zur angrenzenden Wand.
I
Angrenzendes Gebäude.
4.18. Der Mindestabstand vom Rauchgasauslass bis zum Boden sollte, je nach Art der Bodenfläche und wenn es
der Heizkessel erlaubt, mindestens 65 Zentimeter betragen. Die Rauchgase können Rasen, Pflanzen und
Sträucher verbrennen, die sich in der Nähe des Rauchgasauslasses befinden. Für den Fall, dass der
Rauchgasauslass
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das Abgasrohr darf nie unterhalb des Gebläses selbst installiert werden.
4.19. Der Abstand vom Rauchgasauslass zum öffentlichen Gehweg muss mindestens 2,20 Meter betragen.
Beachten Sie die örtlichen Vorschriften.
4.20. Das Abgasrohr des Heizkessels darf nie in einen Schornstein oder ein bereits installiertes Rohr geführt
werden, die den 4-fachen Querschnitt des Heizkesselrohrs aufweisen (Ø100 max. 314 cm
Heizkesselrohr in einem größeren Querschnitt als angegeben installiert, muss der Abgasauslass nach oben
geführt werden, siehe Punkt 4.30.
Wenn das vorhandene Rohr für ein anderes Heizsystem (Holz, Öl, usw.) installiert und genutzt wurde, ist es
UNBEDINGT ERFORDERLICH, das Rohr gründlich zu reinigen, um die Gefahr eines Brands im Rauchgasauslass
zu reduzieren.
4.21. Das Abgasrohr darf nicht in eine gemeinsam genutzte Rohrleitung installiert werden, z. B. in die Rohrleitung
einer Dunstabzugshaube, eines anderen Heizkessels oder einer Heizungsanlage.
4.22. Ein nicht ordnungsgemäß installierter Rauchgasauslass kann ein mageres Verbrennungsluftgemisch zur Folge
haben und Verschmutzungen an Hauswänden und Gebäudefassaden, Ansammlung von Aschenüberschuss im
Heizkessel und vorzeitigen Verschleiß der verschiedenen Komponenten des Heizkessels und der
Abgasrohrleitungen verursachen.
4.23. Das Lufteinlassrohr darf nicht geführt werden, da dies den korrekten Betrieb des Heizkessels beeinflussen
würde. Aus diesem Grund und zur Erleichterung der Frischluftzufuhr muss ein Lüftungsgitter in einem
Abstand von MINDESTENS 50 Zentimetern, sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung, zum
Rauchgasauslass angebracht werden, siehe Punkt 4.17.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR GASAUSLASS/LUFTEINLASS
500 mm
500 mm
1250 mm
650 mm
650 mm
1250 mm
300 mm
2300 mm
650 mm
des
Heizkessels
tiefer
installiert
werden
muss,
166
Abbildung 5
sind
die
entsprechenden
2
). Wird das