2 - UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
Jedes Gerät, dessen Auslieferung in eines der zur europäischen Union gehörenden Länder (EU) erfolgt,
entspricht den in der Maschinenvorschrift
Konformitätserklärung des Herstellers ist eine Anlage der Bedienungs- und Wartungsanleitungen des Gerätes.
1.4 Erhalt des Produktes
Bei Erhalt des Produktes muß überprüft werden, ob:
Es während des Transports nicht beschädigt worden ist:
Die Lieferung der Bestellung entspricht und das eventuell dazugehörige Zubehör enthält (sehen Sie Kap.
„Produktbeschreibung" – Absatz „Technische Kennzeichen"). Im Fall von Problemen, setzen Sie sich bitte in
Verbindung mit der technischen Abteilung von Campagnola S.r.l. und teilen Sie bitte die Daten mit, die Sie auf
dem Produktschild finden (sehen Sie Kap. „Produktbeschreibung" – Absatz „Technische Kennzeichen").
1.5 Garantie
• Campagnola gewährt eine Garantie auf alle Produkte ihrer Herstellung auf die Dauer von 1 Jahr oder 2
Jahren ab Kaufdatum (es ist vom gewählten Produkt abhängig), welches durch Rechnung oder ein
entsprechendes Dokument belegt werden muß.
• Garantieanträge werden nur anerkannt, wenn Anbau, Einsatz und Bedienung den Wartungs- und
Bedienungsanleitungen und den schriftlichen Anweisungen von den autorisierten Kundendienststellen
entsprechen.
• Werkseitig eingebaute oder fehlerhafte Teile werden kostenlos repariert oder ersetzt.
• Arbeitslohn und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
• Ausgeschlossen
von
Transportkosten.
• Arbeiten von Campagnola-Technikern (Besichtigungen, Demontage und Montage) sind von der Garantie
ausgeschlossen.
• Endgültige Entscheidungen über Garantiefälle können nur von den Campagnola –Technikern oder
Kundendienststellen getroffen werden. Sie werden von Fall zu Fall entscheiden, welche Arbeiten in Garantie
ausgeführt werden können.
• Von der Garantie ist jegliche Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Tieren oder
Gegenständen ausgeschlossen, welche durch ungeeignete Bedienung oder mangelnde Wartung entstanden
sind. Die Garantie beschränkt sich auf Herstellungsfehler.
• Der Garantieanspruch erlischt bei Reparaturen durch unbefugte Personen, bei (auch kleinen) Änderungen an
den Geräten und bei Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen.
• In keinem Fall wird das Produkt ersetzt.
ACHTUNG!
Zur Garantieforderung nach den obengenannten Anweisungen benötigt die Herstellerfirma den richtig
ausgefüllten Garantieschein und den entsprechenden Kaufnachweis (Rechnung oder entsprechendes
Dokument).
2 - UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
2.1 Hinweise
ACHTUNG!
Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung, die auf der Nichtachtung folgender Angaben beruht.
2.1.1 Ergebnisse der von den Vorschriften geforderten Tests dem Gesetzt nach
Niveau von elektromagnetischer Verträglichkeit
Das Gerät entspricht den Vorschriften über die elektromagnetische Verträglichkeit.
ACHTUNG!
2006/42/CE geforderten Eigenschaften. Die entsprechende
den
Garantieleistungen
sind
die
Verschleißteile
und
die
entsprechenden
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