• Falls Zweifel an der Gebrauchstauglichkeit bestehen
oder die erforderliche Kennzeichnung verloren
gegangen oder unleserlich geworden ist, muss
das Hebeband außer Betrieb genommen und der
befähigten Person zur Prüfung vorgelegt werden.
• Vor dem eigentlichen Betrieb ist ein Probehub
durchzuführen. Die Last darf auf eine nur geringe
Höhe angehoben werden um zu kontrollieren, ob sie
sicher angebracht ist und die vorgesehene Position
einnimmt. Das ist besonders bei der Anschlagart
„umgelegt" oder einer anderen losen Anbringung
wichtig, bei der die Last durch Reibung gehalten wird.
• Beim Anheben beachten, ob:
– sich die Last verhakt hat oder festsitzt
– die Last waagrecht hängt
– alle Stränge gleichmäßig tragen
Falls Kippgefahr für die Last besteht, muss die Last
abgesetzt werden und die Hebebänder müssen neu
positioniert werden. Der Probehub muss wiederholt
werden, bis die Stabilität der Last sichergestellt ist.
• Schief hängende Lasten wieder ablassen und die
Hebebänder neu positionieren, sodass eine
waagrechtes anheben erfolgen kann.
• Bei der Durchführung des Hebevorgangs muss
sichergestellt werden, dass die Last unter Kontrolle
bleibt. Es darf zu keiner unbeabsichtigte Rotation oder
eine Kollision mit anderen Gegenständen kommen.
• Werden Gehänge so verwendet, dass nicht alle
Stränge tragen, so sind die nicht benutzten Stränge in
den Aufhängering hochzuhängen. Entsprechend
reduziert sich die Tragfähigkeit auf die der benutzten
Stränge. Dies ist nur nach einer dokumentierten
Schulung durch eine befähigte Person zulässig.
• Eingefrorene oder nasse Hebebänder vor dem
nächsten Einsatz in gut belüfteten Räumen aufge-
hängt oder an der Luft trocknen lassen.
• Die Last nie ruckartig anheben oder absenken. Eine
Belastung durch Reißen oder eine Ruckbelastung
muss vermieden werden, da sie die auf das
Hebeband wirkenden Kräfte erhöht.
• Sobald sich die Anschlagmittel straffen, müssen Hände
und andere Körperteile von den Anschlagmitteln
ferngehalten werden – Verletzungsgefahr, Quetschgefahr!
Um die Last zu heben, ohne, dass sich diese verdreht
oder umschlägt, sind folgende Bedingungen einzuhalten:
a) Für einsträngige Anschlagmittel muss das Hebeband
senkrecht über dem Lastschwerpunkt liegen.
b) Für zweisträngige Gehänge müssen die Hebebänder
gleichmäßig beiderseits und oberhalb des Last-
schwerpunktes liegen.
Polytex
Hebebänder 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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c) Für drei- und viersträngige Gehänge müssen die
Hebebänder gleichmäßig in einer Ebene um den
Lastschwerpunkt verteilt sein und oberhalb des
Lastschwerpunktes liegen.
11. Inspektions- und
Wartungsanleitung
Eine regelmäßige Überprüfung sorgt für
einen sicheren Betrieb
• Die Überprüfung der Anschlagmittel darf ausschließlich
durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
• Die Prüfung hat mindestens im jährlichen Rhythmus
zu erfolgen oder ist entsprechend der vom Unter-
nehmer festgelegten Prüffristen einzuhalten. Ent-
sprechend den Einsatzbedingungen und den be-
trieblichen Gegebenheiten können unterjährig weitere
Prüfungen erforderlich werden. Diese sind ent-
sprechend von der befähigten Person festzulegen.
• Die Prüfungen sind zu dokumentieren z. B. ähnlich den
Vorgaben der DGUV-Regel 100-500.
• Eventuell vorhandene metallische Beschlagteile
müssen zudem mindestens einmal alle 3 Jahre einer
Rissprüfung unterzogen werden.
– Die Prüfung muss in Übereinstimmung mit
EN 10228 Teil 1 (Magnetpulverprüfung) oder
Teil 2 (Eindringprüfung) erfolgen.
11.1 Reparatur der Hebebänder
Eine Reparatur der Hebebänder ist nur möglich, wenn
die dazugehörige EG-Konformitätserklärung oder die
Prüfbescheinigung zum Hebeband vorhanden ist.
Eine Reparatur ist dann möglich, wenn z. B.
• ein austauschbares Beschlagteil beschädigt ist;
• die Schlaufenverstärkung beschädigt ist.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller
durchführt werden.