1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der vorgesehene Verwendungszweck der Schermaschine ist im
Kapitel 2.5 Verwendungszweck beschrieben. Andere Verwen-
dungszwecke, insbesondere der Einsatz an Menschen, gefähr-
lichen Tierarten, speziell von Raubtieren, ist ausdrücklich verbo-
ten.
Das Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Die Schermaschine darf nur in trockenen Räumen verwendet
werden.
Als verbindliche Einsatzgrenzen und Kenndaten gelten die An-
gaben im Kapitel 3 Technische Daten.
1.4
Anforderungen an das Personal
y Die Bedienung der Schermaschine darf nur durch Personen
erfolgen, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuver-
lässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit beein-
flusst ist, wie z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente,
sind nicht zugelassen.
y Der Bediener muss Erfahrung im Umgang mit den zu scheren-
den Tieren besitzen.
y Das Bedienen des Gerätes durch Kinder ist verboten.
y Kinder sollten beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass
sie nicht mit dem Gerät spielen.
Unbefugte
VORSICHT!
GEFAHR FÜR UND DURCH UNBEFUGTE!
Unbefugte Personen, die die beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Untersagen sie unbefugten Personen den Zugang zum Scher-
X
ort.
Sprechen Sie im Zweifel Personen an und weisen Sie sie aus
X
dem Arbeitsbereich.
Unterbrechen Sie die Arbeiten, solange sich Unbefugte im Ar-
X
beitsbereich aufhalten.
1.5
Stromversorgung
GEFAHR!
Um das Risiko eines elektrischen Schlags zu verringern:
Greifen Sie nicht nach einem Gerät, das ins Wasser gefallen
X
ist. Ziehen Sie sofort den Stecker aus der Steckdose.
Nicht beim Baden oder unter der Dusche verwenden.
X
Stellen oder lagern Sie das Gerät nicht so, dass es in eine
X
4
Original-Betriebsanleitung / Schafschermaschine Xpert