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Allgemeine Montagehinweise :
An den Anhängebock darf eine Kupplungskugel mit Halterung oder eine selbsttätige
Bolzenkupplung montiert werden. Bei beiden, der Kupplungskugel mit Halterung und der
selbsttätigen Bolzenkupplung, darf ein Kupplungswechselsystem montiert werden.
Den Kuppelbereich des Kugelmittelpunktes, bzw. des Bolzenkuppelpunktes entnehmen Sie bitte
der folgenden Skizze 1:
Die Anbaumaße und Freiraummaße nach Anhang VII, Abbildung 30 der Richtlinie 94/20/EG sind
zu gewährleisten.
Zur gefahrlosen Betätigung von Bolzenkupplungen müssen ausreichende Freiräume um den
Handhebel zu anderen Fahrzeugteilen vorhanden sein. Als ausreichend werden die in Skizze 2
dargestellten Freiraummaße betrachtet.
Soll der Anhängebock auch als Unterfahrschutzeinrichtung genutzt werden, sind die
Anforderungen und Anbaumaße der Richtlinie 70/221/EWG / ECE-R 58 einzuhalten.
Zur Anpassung an die Fahrzeugbreite darf das Querrohr symmetrisch zur Mittelebene gekürzt
werden.
In jedem Fall sollten jedoch mindestens 50 mm seitlicher Überstand über die Schellen
gewährleistet sein.
Wird das Querrohr nicht in seiner untersten Position angebracht, darf der untere Überstand der
Seitenteile abgeschnitten werden. Hier sollten mindestens 10 mm über das Schellenende
stehen bleiben.
Weitere Änderungen sind nicht zulässig.
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