PLS
Prüfung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtung an der Maschine
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in allen an der Maschine einstellbaren Betriebsarten gemäß bei-
gefügter Checkliste.
Das Bedienpersonal der mit der Schutzeinrichtung gesicherten
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Maschine, muss vor Aufnahme der Arbeit durch Sachkundige des
Maschinenbetreibers eingewiesen werden. Die Unterweisung ob-
liegt der Verantwortung des Maschinenbetreibers.
Sie prüfen Ihr PLS-System, indem Sie anhand der in Kapitel 6.2
abgedruckten Checkliste vorgehen.
2. Regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtung durch
Sachkundige:
Prüfung entsprechend den national gültigen Vorschriften in den
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darin enthaltenen Fristen. Diese Prüfungen dienen der Auf-
deckung von Veränderungen oder Manipulationen an der
Schutzeinrichtung bezogen auf die Erstinbetriebnahme.
Die Prüfungen sind jedes Mal auch dann durchzuführen bei we-
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sentlichen Änderungen an der Maschine oder Schutzeinrichtung
sowie nach Umrüsten oder Instandsetzungen im Falle von Be-
schädigung an Gehäuse, Frontscheibe, Anschlusskabel usw.
Sie prüfen Ihr PLS-System, indem Sie anhand der in Kapitel 6.2
abgedruckten Checkliste vorgehen.
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