entsorGunG ihres aLten haushaLtsGeräts
1. Alle Elektro- und Elektronikgeräte müssen getrennt vom Abfallkreislauf
der Gemeinde über speziell dafür vorgesehene Einrichtungen entsorgt
werden, die von staatlicher Seite oder den Behörden vor Ort entsprechend
ausgewiesen wurden.
2. Mit der korrekten Entsorgung Ihres Altgeräts tragen Sie zur Vermeidung
von möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die
Gesundheit von Menschen bei.
3. Für detaillierte Informationen zur Entsorgung Ihres Altgeräts
setzen Sie sich bitte mit Ihrem Amt für Abfallwirtschaft vor Ort, der
Abfallbeseitigungsstelle oder dem Laden, in dem Sie das Gerät gekauft
haben, in Verbindung.
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