cascade corporation G Serie Guía Del Operador página 30

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ICHERER BETRIEB UND WARTUNG
OSHA-Richtlinien – Industriestapler und Anbaugeräte (Spezielle Richtlinien/Auszug aus OSHA 1910.178)
WARNUNG: Der sichere Betrieb und die Wartung von
Industriestaplern werden über die OSHA-Richtlinien
(Occupational Safety and Health) 1910.178 und die
Sicherheitsstandards des American National Standards
Institute (ANSI) für motorgetriebene Industriestapler,
ANSI B56.1, geregelt. Werden Industriestapler mit Anbaugeräten
betrieben und gewartet, dann sollte den folgenden Abschnitten der
Richtlinien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Jeder
Betroffene muss mit allen Teilen dieser Richtlinien vertraut sein. Fragen
Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach den vollständigen Richtlinien.
(a) Allgemeine Anforderungen
(4) Ohne vorherige schriftliche Genehmigungen sind jegliche
Änderungen durch den Kunden oder Nutzer verboten, die die
Tragfähigkeit und Betriebssicherheit beeinträchtigen könnten.
Bei Änderungen sind alle Typenschilder und Kennzeichnungen
zu Tragkraft sowie die Betriebs- und Wartungsanweisungen
entsprechend zu ändern.
(5) Wird ein Stapler mit nicht werksseitig installierten Anbaugeräten
betrieben, muss der Nutzer für die Markierung und Kennzeichnung
der Stapler/Anbaugerätekombination hinsichtlich des Anbaugeräts
und des Gewichts von Stapler und Anbaugerät bei maximaler
Hubhöhe mit einer seitlich zentrierten Last Sorge tragen.
(6) Der Nutzer ist für die ordnungsgemäße Anbringung aller
Typenschilder und deren Lesbarkeit verantwortlich.
(e) Schutzvorrichtungen
(2) Kann der Lasttyp eine Gefahr darstellen, muss der Nutzer den
Stapler mit einem senkrechten Lastschutzgitter gemäß (a)(2)
ausstatten.
(a)(2) Alle nach dem 15. Februar 1972 neu angeschafften und in
Gebrauch genommenen motorgetriebenen Industriestapler müssen
hinsichtlich ihrer Konstruktion der Richtlinie für motorgetriebene
Industriestapler gemäß dem American National Standard for
Powered Industrial Trucks, Part II, ANSI B56.1 ausgelegt sein, mit
Ausnahme von Fahrzeugen, die in erster Linie für Erdbewegungen
oder Straßentransport ausgelegt sind.
(l) Bedienerschulung
Nur geschultes und autorisiertes Bedienpersonal darf motorgetriebene
Industriestapler bedienen. Geeignete Schulungsmethoden zur
Schulung von Personal zur sicheren Bedienung von Industriestaplern
sind nachzuweisen.
(m) Betrieb des Staplers
(1) Mit einem Stapler darf niemals auf eine Person zugefahren werden,
die sich vor einer Barriere oder einem anderen festen Objekt
aufhält.
(2) Es darf niemandem erlaubt werden, unter einem angehobenen Teil
eines Staplers zu stehen oder hindurchzugehen, wobei es keine
Rolle spielt, ob eine Last vorhanden ist oder nicht.
(3) Nicht autorisierte Personen dürfen nicht auf einem
motorgetriebenen Industriestapler mitfahren. Ist das Mitfahren
erlaubt, muss eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden sein.
(4) Der Arbeitgeber muss ausdrücklich verbieten, dass sich Arme
oder Beine zwischen den Hubgerüstständern oder außerhalb des
Fahrerplatzes befinden.
(5i) Ist ein motorgetriebener Industriestapler unbeaufsichtigt,
müssen alle Lasthebekomponenten vollständig abgesenkt, alle
Bedienelemente in Leerlaufstellung, der Motor ausgeschaltet
und die Feststellbremse aktiviert sein. Steht der Stapler in einem
Gefälle, müssen die Räder mit Unterlegkeilen gesichert sein.
(5ii) Ein motorgetriebener Industriestapler gilt als unbeaufsichtigt, wenn
sich der Fahrer mehr als 7,5 Meter vom Fahrzeug entfernt, auch
wenn er das Fahrzeug sehen kann, sowie immer dann, wenn er das
Fahrzeug nicht mehr sehen kann.
(5iii) Befindet sich der Fahrer eines motorgetriebenen Industriestaplers
innerhalb des 7,5 Meter-Radius und hat das Fahrzeug in Sicht,
müssen trotzdem alle Hebekomponenten vollständig abgesenkt,
alle Bedienelemente im Leerlauf und die Feststellbremse aktiviert
sein, um eine Bewegung des Fahrzeugs zu verhindern.
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(6) Zu Rändern und Kanten von Rampen und Plattformen ist stets ein
ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Ein Stapler darf
nicht zum Öffnen oder Schließen von LKW-Türen und Bordwänden
benutzt werden.
(10) Bei Bedarf muss stets eine Laststütze montiert werden, um
das rückwärtige Abgleiten der Last oder von Teilen davon zu
verhindern.
(n) Fahren
(4) Der Fahrer ist anzuweisen, an Kreuzungen oder anderen
unübersichtlichen Stellen die Hupe zu betätigen und langsam zu
fahren. Dem Fahrer ist vorzuschreiben, dass er rückwärts fahren
muss, falls eine Last die freie Sicht nach vorn behindert.
(7i) Beim Befahren von Steigungen und Gefällen von mehr als 10
Prozent muss die Last stets bergseitig transportiert werden.
(7iii) Auf allen Steigungs- und Gefällestrecken sind Last und
Hebekomponenten nach Möglichkeit nach hinten zu neigen und
nur so weit anzuheben, dass der Untergrund gerade nicht berührt
wird.
(o) Laden
(1) Es dürfen nur stabile und sicher verzurrte Lasten transportiert
werden. Besondere Vorsicht gilt bei Lasten, die ihren Schwerpunkt
außerhalb der Mitte haben und nicht zentriert werden können.
(2) Es dürfen ausschließlich Lasten transportiert werden, die die
Tragkraft des Staplers nicht überschreiten.
(3) Lange oder hohe Lasten (auch mehrere gestapelte Lasten), die
die Tragkraft beeinträchtigen könnten, müssen zuerst angepasst
werden.
(4) Stapler mit Anbaugeräten sind wie Stapler mit einer Last zu
behandeln, auch wenn Sie keine Last transportieren.
(5) Lasten sollten nach Möglichkeit auf einer Unterlage transportiert
werden. Der Mast ist vorsichtig nach hinten zu neigen, um die Last
zu stabilisieren.
(6) Besondere Vorsicht gilt, wenn Lasten nach vorn oder nach hinten
geneigt werden, insbesondere bei hoch angehobener Last. Bei
vorwärts geneigtem Mast darf eine Last niemals gehoben werden,
außer zur Aufnahme vom Boden. Eine angehobene Last darf
niemals nach vorn geneigt werden, außer sie befindet sich direkt
oberhalb einer geeigneten Absetzfläche oder eines Regalbodens.
Beim Stapeln ist die Rückwärtsneigung auf das Maß zu begrenzen,
das zur Stabilisierung der Last erforderlich ist.
(p) Betrieb des Staplers
(1) Wird an einem Stapler festgestellt, dass er defekt ist und repariert
werden muss oder in anderer Weise sicherheitswidrig ist, muss
er sofort außer Betrieb genommen werden und darf erst wieder
eingesetzt werden, wenn die festgestellten Mängel behoben sind.
(q) Wartung von Industriestaplern
(1) Jeder motorgetriebene Industriestapler, der keinen sicheren
Betrieb zulässt, muss sofort aus dem Betrieb gezogen werden.
Reparaturen dürfen ausschließlich von autorisiertem Personal
durchgeführt werden.
(5) Alle Teile eines solchen Industriestaplers, die ersetzt werden
sollen, dürfen nur durch Teile ersetzt werden, die dasselbe
Sicherheitsniveau wie die Originalteile bieten.
(6) Industriestapler dürfen nicht so verändert werden, dass Teile eine
andere relative Position einnehmen wie ursprünglich vom Hersteller
vorgesehen. Es dürfen keine Teile hinzugefügt werden, die nicht
vom Hersteller stammen, und keine Teile abmontiert werden.
Zusätzliche Gegengewichte dürfen nur dann montiert werden,
wenn dies vom Hersteller ausdrücklich genehmigt wurde.
(7) Industriestapler müssen vor Inbetriebnahme geprüft werden
und dürfen nicht in Betrieb genommen werden, wenn sich bei
der Prüfung sicherheitsrelevante Mängel zeigen. Eine Prüfung
dieser Art ist mindestens einmal täglich durchzuführen. Werden
Industriestapler in mehreren Schichten rund um die Uhr eingesetzt,
ist die Prüfung nach jeder Schicht durchzuführen. Mängel sind
sofort zu melden und zu beheben.
6033702-R1 DE
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