HydroLift
Bestimmungsgemäße Verwendung
Sicherheitsrelevante Arbeiten und Sicherheitsüberprüfungen an der Hebeanlage dürfen nur
von dafür ausgebildeten Personen durchgeführt werden.
Sachverständige sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrungen
Hubanlagen prüfen und gutachtlich beurteilen dürfen. Sie sind mit den maßgeblichen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut. (freiberufliche Fachingenieure,
TÜV-Sachverständige)
Sachkundige sind Anwender, welche aufgrund ihrer Ausbildung spezielle Kenntnisse im
Umgang mit Radgreifanlagen und an einer Werksschulung des Herstellers teilgenommen
haben. (Kundendienstmonteure des Herstellers und der Vertragshändler sind Sachkundige)
3 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Radgreifanlage dient zum Anheben von Fahrzeugen an den Rädern, und am Rahmen zu
Wartungs- und Reparaturarbeiten. Beim Anheben am Rahmen sind passend Traversen und
Lastaufnahmemittel zu verwenden.
Die Bedienung ist ausschließlich geschultem Personal erlaubt, das vom Unternehmen
schriftlich damit beauftragt wurde.
Die Hebeanlage wurde ausschließlich zum Einsatz in trockenen Innenbereichen konstruiert.
Rund um das Fahrzeug ist ein Sicherheitsbereich von mindestens 1 m erforderlich.
3.1 Bestimmungswidrige Verwendung
Folgende Nutzung entspricht nicht der bestimmungsgemäßen Verwendung:
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3.2 Verhalten im Störfall
Bei Auftreten einer Störung:
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Betreten und Mitfahren auf Last und Lastaufnahmemittel.
Stehen und Arbeiten unter der Last während des Hebens oder Absenkens.
Anheben von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern.
Verwendung der Radgreifanlage in explosionsgefährdeten Bereichen.
Anheben von Fahrzeugen, die die zulässige Höchsttraglast überschreiten.
Alle Lastbewegungen sofort unterbrechen.
Gefahrenbereich verlassen.
Anlage gegen Weiterbenutzung sichern.
Vorgesetzten verständigen.
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