2.4.1 ABBAU DER BÜHNE
Wenn Sie entscheiden, die Bühne abzubauen, für die Demontage oder weil sie nicht mehr benötigt wird, müssen einige Vorsichtsmaßnahmen
ergriffen werden, um Umweltverschmutzung zu vermeiden:
• Das Hydrauliköl des Aggregats, seines Kreislaufs und der Zylinder muß vollständig gesammelt werden.
• Bei der Demontage die einzelnen Teile in homogene Materialgruppen unterteilen und diese separat entsorgen.
• Verbrauchtes Hydrauliköl, Gummiteile und Eisenschrott sind Sondermüll, deren Entsorgung oder Zwischenlagerung nach den im
Aufstellungsland geltenden Gesetzen durchgeführt werden muß.
2.5 SICHERER GEBRAUCH
• Es ist verboten, die Hebebühne von Personal bedienen zu lassen, das die Anweisungen in dieser Beschreibung nicht vollständig durchgele-
sen, verstanden und sich angeeignet hat.
• Es ist verboten, die Hebebühne von Personal bedienen zu lassen, das nicht ausreichend ausgebildet und kompetent ist oder sich nicht in
guter Verfassung befindet.
• Es ist verboten, die beweglichen Teile der Hebebühne zu berühren oder sich darauf aufzustützen oder sich während des Auf- oder Abstiegs
der Hebebühne zwischen diese Teile zu stellen.
• Es ist verboten, Personen, Tiere oder Sachen anzuheben. Die Hebebühne wurde ausschließlich für das Anheben von Kraftfahrzeugen konstruiert.
• Es ist verboten, das Kraftfahrzeug mit Personen, Tieren oder losen Gegenständen anzuheben.
• Personen oder Tiere dürfen sich nicht unter oder in der Nähe der Hebebühne aufhalten oder unter ihr hindurchgehen. Dies wenn die Bühne
auch leicht bewegt wird, der Notstopschalter (17 Fig. 3) nicht gedrückt ist, die Spannhung LED-Anzeige aufleuchtet und wenn die mechani-
schen Sicherungen nicht eingeschaltet sind.
• Es ist verboten, Gegenstände auf den Armen der Hebebühne abzulegen. Das gilt insbesondere für die Gegenstände, die beim Herunterfallen
zu Personen- und Sachschäden führen können.
• Die Hebebühne darf nicht überladen werden. Die Hebebühne darf nur für das Anheben von Gewichte innerhalb der angegebenen
Tragfähigkeitsgrenze in den verschiedenen Konfigurierungen verwendet werden (Fig. 3).
• Das Fahrzeug muß so auf der Hebebühne aufgestellt werden, daß das Gewicht gut verteilt und zentriert ist. Die Autotüren müssen gesch-
lossen bleiben. Aus dem Fahrzeug dürfen keine Gegenstände herausragen. Der Schwerpunkt des Fahrzeugs muß innerhalb der 4 Stützen lie-
gen. Beim Abmontieren einiger Fahrzeugteile kann sich der Schwerpunkt verschieben.
• Die Hebebühne muß auf einem ebenen, glatten und waagerechten Boden aufgestellt werden.
• Vor Arbeitsbeginn muss der Bediener die Funktion der Sicherheitsvorrichtungen und der Bühne selber überprüfen.
• Das anzuhebende Fahrzeug darf nur von fahrberechtigtem Personal gefahren und gehandhabt werden, wie dies von den im Anwenderland
der Hebebühne geltenden Gesetzen vorgeschrieben wird.
• Vor der Inbetriebnahme der Hebebühne muß überprüft werden, daß sich im Gefahrenbereich (Fig. 5) oder in der Nähe, keine fremden
Personen oder Tiere aufhalten.
• Vor Arbeitsbeginn sollte sich die Bediener mit den Steuereinrichtungen und deren Funktionen vertraut machen.
• Da die Fahrzeuge verschieden groß sind, ist beim Aufstieg zu beachten, daß das Fahrzeug nicht an die Werkstattdecke stößt.
• Beim Aufheben des Fahrzeugs, immer auf 10 cm Höhe anhalten und die Stabilität der Last überprüfen.
• Vor dem Absenken der Hebebühne überprüfen, daß sich unter und um das angehobene Fahrzeug keine Gegenstände befinden. Andernfalls entfernen.
• Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes die Hebebühne absenken und den NOTSTOPSCHALTER drücken (17 Fig. 3).
• Die hydraulische Steuerung darf in keiner Weise verändert werden (14 Fig. 3).
• Über der Hebebühne dürfen keine an das Stromnetz angeschlossenen Geräte vorliegen. Bei einem Zusammenstoßen dieser Geräte mit der
Hebebühne oder dem Fahrzeug könnte es zu gefährlichen, elektrischen Entladungen kommen.
• Bei einer Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen muß sofort den NOTSTOPSCHALTER (17 Fig. 3) gedrückt werden.
• Bei einem Hautkontakt mit dem Öl der hydraulischen Anlage die Haut mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
• Die Hebebühne muß derart angehoben werden, daß unter dem Fahrzeug stets ausreichend Platz bleibt, um aufrecht zu gehen.
• Die Oberfläche der Bahnen, die Aufstiegsrampen und der Boden mußen immer sauber gehalten werden, vor allem auf rutschige
Substanzen achten.
• Bei jeder Funktionsstörung muß man die Arbeit mit der Bühne unterbrechen und den Hersteller oder den Kundendienst befragen.
• Es ist untersagt die Bühne zu benützen wenn bei der Arbeit, Unregelmäßigkeiten oder Fehler beobachtet werden.
2.6 SICHERE WARTUNG
• Die Unversehrtheit der Sicherheitsvorrichtungen und die Struktur der Bühne muß regelmäßig überprüft werden.
• Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die Schrauben, Muttern und Schraubanschlüsse fest angezogen und in gutem Zustand sind.
• Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die beweglichen Teile der Bühne (wie Seilen, Umlenkrollen, Wellen usw.) in gutem Zustand und geschmiert sind.
• Verwenden Sie nur die empfohlenen Öle.
• Die Ersatzteile müssen den Anforderungen des Herstellers entsprechen. Verwenden Sie nur originale Ersatzteile.
• Zum Verstellen und Heben der Bühne oder der einzelnen Teile dürfen ausschließlich Seile, Stricke, Ketten und Hebezubehör benutzt werden,
welche den Gesetzen des Landes entsprechen, in dem diese Vorgänge durchgeführt werden.
• Die Montage muß so erfolgen, daß durch die Bühne oder durch die zu hebenden Kraftfahrzeuge keine Gefahr entsteht, andere Gegenstände,
insbesondere Elektro-, Wasser- und Gasanlagen zu berühren oder zu beschädigen.
• Es ist streng verboten, die Sicherheitsvorrichtungen zu entfernen oder zu verändern.
• Die Hebebühne darf nur von qualifiziertem Personal und unter Befolgung der hier aufgeführten Anweisungen installiert und gewartet werden.
• Bei jeder Reparatur und Wartung soll die Stromzuführung abgestellt werden.
• Die Wartung genau und sorgsam ausführen, wie in dieser Broschüre angegeben. Beschädigte oder abgenutzte Teilen nur von Fachleuten
ersetzen lassen.
• An den Teilen der Hebebühne darf nicht geschweißt, geschnitten oder gebohrt werden.
• Die Schilder an der Hebebühne mit den Anweisungen, die in Kurzform wichtige Hinweise zur Unfallvermeidung liefern, müssen stets sauber
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gehalten werden. Sind sie beschädigt oder haben sie sich gelöst, müssen sie sofort ersetzt werden.
• Ölflecken auf dem Boden sollten sofort, wenn man darauf aufmerksam wird, entfernt werden, da sie sehr gefährlich werden können.