Bitte prüfen, ob diese Anleitung auch dem
ÖWAMAT Typ entspricht.
Anwendung:
Der ÖWAMAT dient zur gesetzeskonformen Aufbereitung
demulgierfähiger Kompressorenkondensate. Der Betrieb
des Öl-Wasser-Trenners ist der örtlichen "Unteren Wasser-
behörde" anzuzeigen.
• Medien- / Umgebungstemperatur: +5...+60°C
• ÖWAMAT nur für stationären Einsatz geeignet
Sicherheitshinweise:
• Installations- und Betriebsanleitung unbedingt beachten!
Vorsicht !
Ölhaltiges Kondensat !
Ölhaltiges Kondensat enthält gesundheits- und umwelt-
gefährdende Stoffe, die Haut, Augen und Schleimhäute
reizen und schädigen können. Ölhaltiges Kondensat darf
nicht in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen.
Kontaminierte Gegenstände sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu reinigen bzw. zu entsorgen.
Das zur Indirekteinleitung bestimmte Abwasser darf eine
Konzentration an Kohlenwasserstoffen von 20 mg/l nicht
überschreiten.
Beachten Sie, dass die nationalen gesetzlichen Grenzwerte für
Indirekteinleitung regional abweichen können.
Gefahr !
Druckluft !
Durch Kontakt mit schnell oder schlagartig entweichender
Druckluft oder durch berstende Anlagenteile besteht Gefahr
schwerer Verletzungen oder Tod.
Nur druckfestes Installationsmaterial verwenden!
Verhindern Sie, dass Personen oder Gegenstände von Kon-
densat getroffen werden können.
• Nichtbeachten kann zu Verletzungen oder Geräteschäden
führen! Bei der Installation sind ebenfalls die geltenden
nationalen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften
einzuhalten!
• ÖWAMAT nur im leeren Zustand transportieren!
• ÖWAMAT nicht im Außenbereich aufstellen!
• ÖWAMAT vor direkter Sonneneinstrahlung schützen!
• Bei Installation im frostgefährdeten Innenbereich ist eine
Heizung zu verwenden (Option)!
4
• Sicherstellen, dass im Schadenfall kein Öl oder ungerei-
nigtes Kondensat in die Kanalisation läuft!
• Ölauffangbehälter am Vorabscheidebehälter immer dicht
verschrauben, damit kein Öl auslaufen kann!
• Keine Fremd-Flüssigkeit in Vorabscheidebehälter/ ÖWA-
MAT einfüllen, da dies zur Beeinträchtigung der Filterfunktion
führen kann!
• Nur original OEKOSORB-Austauschfiltersets verwenden!
Bei wesentlichen Abweichungen von der allgemeinen bauauf-
sichtlichen Zulassung wie z.B. beim Einsatz von Fremdfilter
ist die Verwendbarkeit des Bauprodukts /ÖWAMAT durch die
Zulassung nicht nachgewiesen. Eine Zustimmung im Einzel-
fall durch die zuständige Behörde vor Ort ist erforderlich.
Ebenso ist ein Anspruch auf Beseitigung von Sachmän-
geln innerhalb von 2 Jahren nicht gegeben!
Gemäß § 19i "Pflichten des Betreibers" ist zu beachten:
Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder
Reinigung:
Mit diesen Tätigkeiten ist ein Fachbetrieb nach § 19i zu
beauftragen, sofern der Betreiber nicht selbst die Voraus-
setzungen des § 19i, Abs. 2 erfüllt.
Gefahr !
Ölhaltiges Kondensat !
Ölhaltiges Kondensat enthält gesundheits- und umwelt-
gefährdende Stoffe, die Haut, Augen und Schleimhäute
reizen und schädigen können. Ölhaltiges Kondensat darf
nicht in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen.
Kontaminierte Gegenstände sind nach den gesetzlichen
Bestimmungen zu reinigen bzw. zu entsorgen.
Diese Arbeiten sind im Betriebshandbuch zu dokumen-
tieren. Betriebshandbuch und Wartungsberichte sind
aufzubewahren und auf Verlangen den örtlich zuständigen
Behörden vorzulegen.
Überwachung:
Der Betreiber hat die Dichtheit und Funktionsfähigkeit
ständig zu überwachen.
• ÖWAMAT regelmäßig auf Dichtigkeit überprüfen!
• Ablaufendes Reinwasser wöchentlich mittels Referenztrü-
bung kontrollieren!
• Bevorratung eines OEKOSORB-Filtersets!
ÖWAMAT 12, 14, 15, 16