1.6
Sicherheitshinweise zum Betrieb
Vor dem Einschalten sicherstellen, dass die im Kapitel „Technische Daten" bzw. im Datenblatt
genannten Umgebungsbedingungen eingehalten werden und dass die Spannung der
Energieversorgung mit der Spannung des Messumformers übereinstimmt.
Wenn anzunehmen ist, dass ein gefahrloser Betrieb nicht mehr möglich ist, das Gerät außer
Betrieb setzen und gegen unabsichtlichen Betrieb sichern.
2
Einsatz in Ex-geschützten Bereichen
Vorsicht - Beschädigung von Bauteilen!
Die Installation muss gemäß den Herstellerangaben und den für sie gültigen Normen und
Regeln erfolgen.
Die Inbetriebnahme und der Betrieb müssen entsprechend der ATEX 137 bzw. BetrSichV,
EN60079-14 (Errichtung von Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen) und EN50281-
1-2 und 2/A1 (Betriebsmittel zur Verwendung in Bereichen mit brennbarem Staub) erfolgen.
2.1
Schutzgrad
Die Anschlussteile des Temperaturfühlers sind so zu errichten, dass mindestens der
Schutzgrad der verwendeten Zündschutzart erreicht wird.
2.2
Temperaturklassen
Standardmäßig werden die Temperaturfühler mit der Temperaturklasse T6 gekennzeichnet.
Falls die vorhandene explosive Gasatmosphäre den Temperaturklassen T5, T4, T3, T2, oder
T1
Prozesstemperaturen verwendet werden.
2.3
Elektrostatische Aufladung
Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist darauf zu achten, dass eine unzulässige
elektrostatische Aufladung des Temperaturfühlers vermieden wird.
2.4
Erdung
Falls aus Funktionsgründen der eigensichere Stromkreis durch den Anschluss an den
Potenzialausgleich geerdet werden muss, darf diese nur an einer Stelle geerdet werden.
2.5
Zusammenschaltung
Wird der Temperaturfühler in eigensicheren Stromkreis betrieben, so ist gemäß DIN VDE
0165/08.98 (=EN 60 079-14/1997 sowie IEC 60 079-14/1996) ein Nachweis über die
Eigensicherheit der Zusammenschaltung zu führen. Grundsätzlich ist für eigensichere
Stromkreise ein Zusammenschaltungsnachweis zu erstellen.
CI/TSP-X1
zuzuordnen
ist,
können
Einsatz in Ex-geschützten Bereichen
die
Temperaturfühler
SensyTemp TSP
bei
entsprechend
höheren
DE - 5