Elektrischer Anschluss
4.1.6
Potenzialausgleich
Die Temperaturfühler müssen in den Potenzialausgleich des Einsatzortes eingebunden werden.
Sie dürfen gegen Erde isoliert sein oder an einer Stelle an das Potenzialausgleichssystem der
eigensicheren Stromkreise des Einsatzortes angeschlossen sein.
Thermoelemente dürfen geerdet sein, wenn sie im Boden eingeschweißt sind. Wenn die
Temperaturfühler die Spannungsprüfung 500 V AC, 1 Minute, Ableitstrom < 5 mA nicht erfüllen,
werden diese Temperaturfühler mit „Spannungsprüfung kleiner 500 V" gekennzeichnet. Hier ist
eine Verbindung mit Erde als gegeben anzunehmen.
Abb. 4
4.1.7
Instrumentierung
Die Speisegeräte und die IEC Sicherungen zum Betrieb der Temperaturfühler mit und ohne
eingebauten Temperatur-Messumformer müssen sich außerhalb des explosionsgefährdeten
Bereiches befinden.
4.2
Anschluss der Temperaturfühler ohne Messumformer
Bei dieser Instrumentierung muss sichergestellt sein, dass die Speisung mittels eines
zugelassenen eigensicheren Stromkreises der Kategorie EEx ia IIC oder II B oder über eine
IEC Sicherung mit einem Sicherungsnennstrom von ≤ 32 mA erfolgt. Die elektrischen und
thermischen Kenngrößen dürfen nicht überschritten werden, siehe Kapitel „Thermische Daten"
in der Betriebsanleitung.
Hinweis
Bei der Verwendung von doppelten Messkreisen (2 x Pt100, 2 x Thermoelement, 2
eingebaute Messumformer im Anschlusskopf) darf die Summe der Spannungen, Ströme und
Leistungen die elektrischen und thermischen Kenngrößen nicht überschreiten, siehe Kapitel
„Thermische Daten" in der Betriebsanleitung.
14 - DE
SensyTemp TSP
CI/TSP-X1