Entsorgung & Gewährleistung / Konformitätserklärung / Hersteller CE
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht
über den Hausmüll. Gemäß
europäischer Richtlinie 2002/96/
EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrogeräte
getrennt gesammelt werden und
einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt
werden. Recycling-Alternative zur
Rücksendeaufforderung: Der
Eigentümer des Elektrogerätes ist
alternativ anstelle der
Rücksendung zur Mitwirkung bei
der sachgerechten Verwertung im
Falle der Eigentumsaufgabe
verpflichtet. Das Altgerät kann
hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen
werden, die eine Beseitigung im
Sinne des nationalen
Kreislaufwirtschafts und
Abfallgesetzes durchführt. Nicht
betroffen sind den Altgeräten
beigefügte Zubehörteile und
Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.
Garantie
Lesen Sie die Garantiebedingungen auf
der separat beigefügten Garantiekarte.
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DE/AT/CH
7. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
HERSTELLER CE
Wir, Ferm BV, Lingenstraat 6, 8028 PM
Zwolle, Niederlande, erklären hiermit für
dieses Produkt die Übereinstimmung
mit folgenden EG-Richtlinien und
harmonisierten Normen:
Maschinenrichtlinie (98/37/EG)
Niederspannungsrichtlinie
(2006/95/EG),
Richtlinie zur Elektromagnetischen
Verträglichkeit (2004/108/EG)
EN55014-1, EN55014-2, EN61000-3-2,
EN61000-3-3, EN61029-1
Typ / Gerätebezeichnung:
Parkside Tischbohrmaschine PTB-16
ab 01-12-2008
ZWOLLE NL
J.A. Bakker - van Ingen
CEO Ferm BV
J.F.J. Strikkers
Senior Quality Manager
Ferm BV
Technische Änderungen im Sinne der
Weiterentwicklung sind vorbehalten.