OBJ_BUCH-1407-002.book Page 8 Wednesday, September 28, 2011 9:48 AM
Transport
Die Batterien unterliegen den Anforderungen
des Gefahrgutrechts. Die Batterien können
durch den privaten Benutzer ohne weitere Auf-
lagen auf der Straße transportiert werden.
Beim Transport durch gewerbliche Benutzer
oder beim Transport durch Dritte (z.B. Luft-
transport oder Spedition) sind besondere An-
forderungen an Verpackung und Kennzeichnung
zu beachten (z.B. Vorschriften des ADR). Bei Be-
darf kann bei der Vorbereitung des Versand-
stückes ein Gefahrgut-Experte hinzugezogen
werden.
Versenden Sie die Batterien nur, wenn das Ge-
häuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kon-
takte ab und verpacken Sie die Batterie so, dass
sie sich nicht in der Verpackung bewegt. Bitte
beachten Sie auch eventuelle weiterführende
nationale Vorschriften.
Bei Fragen zum Transport der Batterien wenden
Sie sich an einen autorisierten Fahrradhändler.
Beim Händler können Sie auch eine geeignete
Transportverpackung bestellen.
Bosch eBike Systems
Entsorgung
Antriebseinheit, Bediencomputer, Batterie,
Geschwindigkeitssensor, Zubehör und Ver-
packungen sollen einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Werfen Sie eBikes und ihre Komponenten nicht
in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie
2002/96/EG müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrogeräte und
gemäß der europäischen Richtlinie
2006/66/EG müssen defekte oder
verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwendung
zugeführt werden.
Geben Sie nicht mehr gebrauchsfähige Batterien
bitte bei einem autorisierten Fahrradhändler ab.
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinwei-
se im Abschnitt „Transport",
Seite Deutsch–8.
Änderungen vorbehalten.
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