VORSICHT
Unfallgefahr bei Einsatz in KFZ. Ob und wie weit der Träger einer Pro-
these zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage ist, kann pauschal nicht
beantwortet werden. Dies hängt von der Art der Versorgung (Amputations-
höhe, einseitig oder beidseitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese)
und den individuellen Fähigkeiten des Trägers der Armprothese ab.
Beachten Sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum
Führen eines Kraftfahrzeuges und lassen Sie aus versicherungsrecht-
lichen Gründen Ihre Fahrtüchtigkeit von einer autorisierten Stelle über-
prüfen und bestätigen.
Generell empfiehlt Ottobock, das Fahrzeug von einem Fachbetrieb auf
die jeweiligen Bedürfnisse umrüsten zu lassen (z. B. Lenkgabel, Automa-
tikschaltung). Es sollte sichergestellt sein, dass ein risikoloses Fahren,
auch ohne funktionsfähige Prothese möglich ist.
HINWEIS
Korrosionsgefahr. Prothesenpassteile dürfen nicht Umgebungen aus-
gesetzt werden, die Korrosionen an den Metallteilen auslösen, wie z. B.
Süßwasser, Salzwasser und Säuren.
Bei Einsatz eines Medizinproduktes unter diesen Umgebungsbedingungen
erlöschen alle Ersatzansprüche gegen Otto Bock HealthCare.
HINWEIS
Beschädigung durch falsche Umgebungsbedingungen. Prothesenpass-
teile dürfen nicht intensivem Rauch oder Staub und nicht Vibrationen,
Stößen oder großer Hitze ausgesetzt werden. Es dürfen weder feste
Teilchen noch Flüssigkeiten eindringen.
Nichtbeachtung kann zu Fehlfunktionen und Beschädigungen der Pro-
these führen.
Ottobock | 5