6. Anzeigekontrolle / 7. Anzeigekorrektur
6. Anzeigekontrolle
Die Kontrolle der Anzeige sollte nur im Vergleich zu einem genaueren oder
möglichst kalibrierten Gerät erfolgen. Die Kontrolltemperatur muss konstant sein.
Bei veränderlichen Temperaturen entstehen Ablesefehler, die ihre Ursache in
unterschiedlichen Ansprechzeiten der Fühler haben.
D
Bei Thermometern ohne Schutzhülsen sollte bei voller ordnungsgemäßer
Eintauchlänge eine Mindestwartezeit von 10 Minuten zum Temperaturausgleich
eingehalten werden.
Achtung: Nur gasförmige, drucklose Messstoffe zulässig!
Bei Thermometern mit Schutzhülsen sollte bei voller ordnungsgemäßer
Eintauchlänge eine Mindestwartezeit von >15 Minuten zum Temperaturausgleich
eingehalten werden.
Zulässiger Betriebsdruck an der Schutzhülse: max. 6 bar
7. Anzeigekorrektur
Bei Eingriffen jeglicher Art in das Gerät erlischt der Anspruch auf
Gewährleistung!
Die am Tauchschaftende eingebaute Anzeigekorrektur soll nur dann mit
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einem Schraubendreher betätigt werden, wenn das Thermometer durch
unsachgemäße Behandlung, starke Stöße, Transportschaden o.ä. zu
Schaden gekommen ist.
Bei einer Anzeigekorrektur durch die Verstelleinrichtung muss ein kalibriertes
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Thermometer zum Vergleich hinzugezogen werden. Anschließend muss das
Thermometer an mehreren Temperaturpunkten überprüft werden.
1) nicht bei Anliegethermometer Typ A46.11 und Profilausführung Typ TF-01-058KF-BI
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1)
WIKA Betriebsanleitung Bimetall-Thermometer für HKL