Anschluss des LED-Streifens auf der Schranke.
In der werkseitigen Konfiguration ist der LED-Ausgang immer auf Festlicht
eingestellt (Vorbereitung für Lichtsignalanlage).
Zur Ausschaltung des immer aktiven Ausganges: Sicherstellen, dass das
Erweiterte Menü 2 freigegeben wurde (wird vom Blinken 1 1 0 1 1 0 der LED
LEV angezeigt), mit der Taste SEL auf das Blinken der LED L6 stellen und auf
die Taste SET drücken: Die LED L6 schaltet permanent aus und der Vorgang
wird beendet.
7. Kontrolle 2 Led-Ausgang 24V
Die Steuerung ermöglicht die Wahl der Betriebslogik des Ausganges für den
Anschluss des LED-Streifens auf der Schranke.
In der werkseitigen Konfiguration ist der LED-Ausgang als Festlicht-Ausgang
eingestellt. Zur Freigabe des LED-Ausgangs als Blinklicht: Sicherstellen, dass
das Erweiterte Menü 2 freigegeben wurde (wird vom Blinken 1 1 0 1 1 0 der
LED LEV angezeigt), mit der Taste SEL auf das Blinken der LED L7 stellen
und auf die Taste SET drücken: Die LED L7 schaltet permanent aus und der
Vorgang wird beendet. Zur Rückstellung auf die ursprüngliche Konfiguration
den Vorgang wiederholen.
8 RESET
Falls eine Rückstellung der Steuerung auf die werkseitige Konfiguration
ratsam ist, gleichzeitig auf die Taster SEL und SET drücken: Alle ROTEN
Signal-Leds schalten gleichzeitig ein und sofort wieder aus.
ACHTUNG: Wenn die Steuereinheit mit Strom versorgt wird (Reset Power
On), erscheint die Anzeige der Version FW mit kurzer Einschaltung einer fixen
LED-Zahl im Hauptmenü (z.B.: erste 4 LEDs 0,5 sec fest eingeschaltet = FW
Rev.04). Diese Information kann für den technischen Kundendienst nützlich
sein.
9 DIAGNOSTIK
Fotozellentest:
Die Steuerung ist für den Anschluss von Sicherheitsvorrichtungen gemäß Punkt
5.1.1.6 der Richtlinie EN 12453 vorbereitet. Bei jedem Bewegungszyklus
wird die angeschlossene Fotozelle auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Bei
fehlendem Anschluss und/oder Betriebsunfähigkeit erlaubt die Steuerung
keine Schrankenbewegung und zeigt durch das gleichzeitige Blinken aller
Signal-Leds an, dass der Test gescheitert ist. Nach Rückstellung des
korrekten Fotozellenbetriebs ist die Steuerung für eine normale Verwendung
einsatzbereit. Dies garantiert eine Defektüberwachung gemäß Kategorie 2
der Richtlinie EN 954-1.
Meldung Encoder nicht angeschlossen:
Zur Meldung eines Encoder-Fehlers lässt die Steuereinheit alle LEDs des
Hauptmenüs etwa alle 10 Sekunden blinken. Dies bedeutet, dass der
Encoder nicht vorhanden, nicht angeschlossen oder defekt ist (und dass die
Schranke nur mit zeitlicher Kontrolle programmiert wurde).
10 PRÜFUNG
Bei der Prüfung von LIMIT sind die folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
• Prüfen, dass alle in diesem Handbuch und besonders im Kapitel „1 Hinweise"
enthaltenen Vorgaben strikt eingehalten wurden.
• Unter Verwendung der Bedienungs- oder Ausschaltvorrichtungen (Schlüsseltaster,
Bedienungstaster oder Funksender), AUF-STOP-ZU Versuche mit der Schranke
durchführen und das vorschriftsmäßige Verhalten prüfen.
• Alle Sicherheitsvorrichtungen der Anlage (Fotozellen, Sicherheitsleisten,
Notabschalter, usw.) einzeln nach ihrer korrekten Betriebsfähigkeit überprüfen.
11 INSTANDHALTUNG DES PRODUKTS
Qualifiziertes Personal muss regelmäßig die Instandhaltung nach den geltenden Gesetzen
und Normvorschriften durchführen. LIMIT verlangt eine programmierte Instandhaltung nach
maximal 6 Monaten oder 100.000 Manövern ab der letzten Wartung.
• Alle Versorgungsquellen vom Motor abtrennen
• Alle Bewegungselemente überprüfen und abgenutzte Teile auswechseln
• Alle Bestandteile des Antriebssystems auf ihren Abnutzungszustand überprüfen
Wartungsbedürftige Teile:
Schmierung der Federn, Lager und der anderen Bewegungselemente;
Kontrolle der Schraubenspannung;
Kontrolle des Schrankenbaumausgleichs und der Spannung der Feder;
Kontrolle der elektrischen Einstellungen.
12 ERSATZTEILE
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50 W max.:
Es besteht die Möglichkeit, Ersatzteile zu erwerben; notfalls ist hierzu mit dem
technischen Kundendienst Kontakt aufzunehmen.
13 ENTSORGUNG
Nach Lebensende des Antriebssystems sicherstellen, dass die Abrüstung von
qualifiziertem Personal durchgeführt wird und die Materialien nach örtlich geltenden
Vorschriften recycelt oder entsorgt werden.
14 GARANTIE
a) Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder
im Falle des Verkaufs von Gütern für den professionellen Gebrauch auf die
Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI COMUNELLO SPA
als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch gleichwertige regenerierte
Produkte (im Folgenden „Konventionalgarantie"); nicht in der Garantie enthalten
sind die anfallenden Kosten für die Reparatur- und Auswechslungsarbeiten des
Materials (beispielsweise Lohnkosten, Materialmietkosten, usw.).
b) Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital. Zivilgesetzbuches
wird ausgeschlossen.
c) FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit der Produkte
im Rahmen der im oberen Punkt 1 angegebenen Grenzen. Sofern nicht
anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer der Konventionalgarantie
24 (vierundzwanzig) Monate ab dem auf den Produkten stehenden
Produktionsdatum. Die Garantie ist für COMUNELLO nur dann wirksam und
bindend, wenn das Produkt korrekt montiert und gewartet wird, in Entsprechung
der Installations- und Sicherheitsregeln, die in der von COMUNELLO gelieferten
Dokumentation aufgeführt bzw. auf der Website http://www.comunello.com/
corporate/general_conditions_sales/ zu finden sind.
d) Von der Garantie ausgeschlossen sind: Störungen oder Schäden, die vom
Transport verursacht werden; Störungen oder Schäden, die von Mängeln an
der elektrischen Anlage beim Käufer des Produktes verursacht werden und/oder
durch Verwahrlosung, Nachlässigkeit, Unangemessenheit, anomalem Gebrauch
dieser Anlage; Störungen oder Schäden durch Verstellungen, die von unbefugtem
Personal ausgeführt werden oder die sich aus einer unkorrekten Benutzung/
Installation ergeben (diesbezüglich wird mindestens alle sechs Monate eine
Systemwartung empfohlen), oder durch den Einsatz nicht originaler Ersatzteile;
Fehler, die von chemischen Mitteln und/oder Witterungserscheinungen
verursacht werden.
Die Garantie umfasst keine Kosten für Verbrauchsmaterialien und der Firma
COMUNELLO ist in jedem Fall die Bezahlung für den Eingriff beim Kunden
zu leisten, wenn sich dieser wegen nicht rechtsgültiger Garantie als zwecklos
erweist, oder wenn der Kunde das COMUNELLO-Produkt in nachlässiger,
unvorsichtiger oder ungeschickter Weise verwendet hat, d.h. wenn eine korrekte
Benutzung des Produktes die Installation hätte vermeiden können.
e) Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Erhebung
des Anspruchs auf die Konventionalgarantie eine Kopie des Kaufdokuments
(Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der Kunde muss der Firma
COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach seiner
Feststellung melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der Verjährungsfrist von
6 (sechs) Monaten ab seiner Feststellung zu erheben. Die Produktbestandteile,
für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie gefordert wird, sind vom Kunden
an folgende Adresse zu senden: FRATELLI COMUNELLO SPA, Via Cassola 64,
36027 Rosà (Vicenza) Italien.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden,
Gewinneinbußen, sowie Produktionsverluste und kann in jedem Fall als
Entschädigung keine höheren Beträge verlangen als den Wert der gelieferten
Komponenten oder Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei Deckung durch
die Konventionalgarantie, alle Kosten für den Transport der zu reparierenden oder
reparierten Produkte.
g) Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern
ausgeführte Eingriff wird von der Konventionalgarantie gedeckt.
h) Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen der
Konventionalgarantie können von den Vertragspartnern in ihren Handelsverträgen
definiert werden.
i) Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische Recht
anzuwenden und der Gerichtsstand ist Vicenza.