Umwelt- und Entsorgungshinweise
Hersteller an Verbraucher
sehr geehrte Damen und Herren,
gebrauchte elektro- und elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben [1] nicht zum unsortierten siedlungsabfall gege-
ben werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Das symbol der abfalltonne auf rädern weist auf die notwendigkeit der
getrennten sammlung hin. Helfen auch sie mit beim Umweltschutz. sorgen sie dafür, dieses gerät, wenn sie es nicht mehr weiter
nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen systeme der getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland sind sie gesetzlich [2] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Die öffentlich - rechtlichen entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu sammelstellen eingerichtet, an denen
altgeräte aus privaten Haushalten ihres gebietes für sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die
rechtlichen entsorgungsträger die altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab.
Bitte informieren sie sich über Ihren lokalen abfallkalender oder bei Ihrer stadt- oder gemeindeverwaltung über die in Ihrem
gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der rückgabe oder sammlung von altgeräten.
[1]
rICHTLInIe 2002/96/eg Des eUroPäIsCHen ParLaMenTs UnD Des raTes
ÜBer eLeKTro- UnD eLeKTronIK - aLTgeräTe
[2]
gesetz über das Inverkehrbringen, die rücknahme und die umweltverträgliche entsorgung
von elektro- und elektronikgeräten (elektro- und elektronikgerätegesetz - elektrog).
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