Gebrauchsanweisung; Bedienteil Mit Schiebeschalter; Bedienteil Mit Drehschalter; Inbetriebnahme Heizen - Truma Trumatic E 2400 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 73

Gebrauchsanweisung

Vor Inbetriebnahme unbedingt Gebrauchsanwei sung
und „Wichtige Bedienungshinweise" beachten! Der Fahr-
zeughalter ist dafür verantwortlich, dass die Be dienung des
Gerätes ordnungsgemäß erfolgen kann!
Der dem Gerät beiliegende gelbe Aufkleber mit den Warnhin-
weisen muss durch den Einbauer bzw. Fahrzeug halter an einer
für jeden Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug (z. B. an
der Kleiderschranktür) angebracht werden! Fehlende Aufkle-
ber können bei Truma angefordert werden.

Bedienteil mit Schiebeschalter

b
a = Schiebeschalter
Heizen – Aus – Ventilation
b = Schiebeschalter für
Volllast (großes Flammensymbol)
Teillast (kleines Flammensymbol)

Bedienteil mit Drehschalter

c = Drehschalter „Heizen"
Volllast (großes Flammensymbol)
Teillast (kleines Flammensymbol)
d = Drehschalter „Aus"
e = Drehschalter „Ventilation"
Volllast (großes Symbol)
Teillast (kleines Symbol)

Inbetriebnahme Heizen

Kaminkappe abnehmen.
Gasflasche und Schnellschlussventil in der Gaszuleitung
öffnen.
Gewünschte Raumtem pe ratur am Drehknopf ein stellen.
Einschalten der Heizung:
Bedienteil mit Schiebeschalter
Schalter (a) auf Heizen und Schalter (b) auf die gewünschte
Leistung stellen.
Bedienteil mit Drehschalter
Drehschalter auf die gewünschte Leistung (c) stellen.
Bei tiefen Außentempera turen Heizung auf voller Leis tung
anlaufen lassen.
Die Heizung Trumatic E ist geprüft und zugelassen zum
Betrieb auch während der Fahrt. Der gebläseunterstütz-
te Brenner garantiert eine einwandfreie Funktion, auch bei
extremen Windverhältnissen. Evtl. müssen nationale Ein-
schränkungen zum Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt
berücksichtigt werden.
a
Trumatic E
e
d
c

Inbetriebnahme Ventilation

Bedienteil mit Schiebeschalter
Schalter (a) auf Ventilation und Schalter (b) auf die gewünsch-
te Leistung stellen.
Bedienteil mit Drehschalter
Drehschalter auf die gewünschte Leistung (e) stellen.

Ausschalten

Schiebeschalter (a) bzw. Drehschalter (d) in die Mitte stellen.
Wird die Heizung nach einer Heizphase abgeschaltet, kann
das Gebläse zur Ausnutzung der Restwärme noch nachlaufen.
Wird das Gerät längere Zeit nicht benutzt, Kaminkappe aufset-
zen, Schnellschluss ventil in der Gaszuleitung und Gasflasche
schließen.
Grüne LED „Betrieb"
(unter Drehknopf)
Bei eingeschaltetem Gerät (Heizen oder Ventilation), muss die
grüne LED leuchten (das Gebläse ist in Betrieb). Leuchtet die
LED nicht, eventuell (Haupt-) Schalter kontrollieren. Hierzu die
jeweilige Anleitung des Fahrzeugherstellers beachten.
Beim Heizen, während die Flamme brennt, verdoppelt sich die
Leuchtstärke der grünen LED. Damit kann auch der momen-
tane Schaltpunkt der Raumtemperatur ermittelt werden.

Sicherungen

Die Gerätesicherung sowie die Sicherung des Bedienteils
befinden sich auf der elektronischen Steuereinheit am Gerät.
Gerätesicherung (F1):
3,15 AT – träge – (EN 60127-2-3)
Bedienteilsicherung (F3):
1,6 AT – träge –
Die Feinsicherung darf nur gegen eine baugleiche Sicherung
ausgetauscht werden.
Rote LED „Störung"
Bei einer Störung leuchtet die rote LED. Ursachen sind z. B.
Gasmangel, Verbrennungsluftmangel, stark verschmutztes
Lüfterrad, Defekt einer Sicherung usw. Die Entriegelung
der Störung erfolgt jeweils durch Ausschalten und erneutes
Einschalten.
Wird das Fenster geöffnet und wieder geschlossen, an
dem ein Fensterschalter montiert ist, entspricht dies
einem Aus / Ein am Bedienteil (z. B. bei Störungsreset)!
Blinken deutet auf eine zu geringe oder zu hohe Betriebs-
spannung für die Heizung hin (ggf. Batterie laden).
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com).

Entsorgung

Das Gerät ist gemäß den administrativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslandes zu entsorgen. Nationale Vor-
schriften und Gesetze (in Deutschland ist dies z. B. die Altfahr-
zeug-Verordnung) müssen beachtet werden.
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