Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimm-
ten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich. Gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Alt-
geräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern,
die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wär-
meüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte
gilt. Für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommuni-
kationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Alt-
gerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funk-
tionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
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