Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn Batterien in
die Umwelt gelangen, können diese Umwelt- und
Gesundheitsschäden zur Folge haben. Sie können gebrauchte
Batterien unentgeltlich bei ihrem Händler und Sammelstellen
zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört
Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln
oder umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in
einen Recycling Container oder an eine lokale
Abfallsammelstelle.
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