11.8 Schmierung und Reinigung
Wir empfehlen, dass die Maschine regelmäßig ge-
reinigt wird. Halten Sie die Maschine frei von Staub,
Spänen, Harz und sonstigen Verunreinigungen. Bei
Nutzung von lösungsmittelhaltigen Reinigungsmit-
teln kann es zur Beschädigung der lackierten Flä-
chen oder der Kunststoffteile kommen. Falls sol-
che Reinigungsmittel zum Einsatz kommen sollten,
empfehlen wir, dass die Einwirkung erst auf einer
kleinen, versteckten Fläche geprüft wird. Bei jedem
Scharfschleifen oder beim Austausch des Schneid-
werkzeugssatzes ist das Innere der Abdeckung von
Staub und Spänen zu befreien, die Führungsnut, die
Schmieröffnungen und die Spannung der Kettenfüh-
rungsleiste zu reinigen. Den drehbaren Absaugauf-
satz nicht mit den Fingern reinigen! Die Luftlöcher
der Motorhaube dürfen nicht verstopft sein!
11.9 Austausch der Kohlebürsten
WARNUNG
Um die Schutzklasse einzuhalten, muss man die
Säge auf Sicherheit prüfen. Daher ist mit diesen
Arbeiten eine berechtigte elektrotechnische Fach-
werkstatt zu beauftragen. Vor dem Beginn der
Service-Arbeiten ist der Stecker der beweglichen
Zuleitung aus der Steckdose auszuziehen!
Beauftragen Sie mit dem Austausch der Kohlebür-
sten, des Versorgungskabels usw. eine autorisierte
Werkstatt. Ebenso nach einem Absturz der Maschi-
nen ist die Maschine in eine autorisierte Werkstatt
zu schaffen, um Gefahren seitens Elektrik oder
Mechanik zu vermeiden.
Die Kontrolle der Kohlebürsten erfolgt nach ca. 200 Be-
triebsstunden. Die Kohlebürsten sind nach Abnahme
der Haube zugänglich. Wenn die Kohlebürsten kür-
zer als 5 mm sind, so sind sie auszutauschen.
Die Maschine ist mit selbsttrennenden Kohlebür-
sten ausgerüstet, bei Erreichen der Mindestlänge
werden sie automatisch getrennt. Es sind aus-
schließlich originale Kohlebürsten einzusetzen!
12 Umweltschutz / Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen
sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
REACh
REACh ist die seit 2007 in ganz Europa gültige Che-
mikalienverordnung. Wir als „nachgeschalteter An-
wender", also als Hersteller von Erzeugnissen sind
uns unserer Informationspfl icht unseren Kunden ge-
genüber bewusst. Um Sie immer auf den neuesten
All manuals and user guides at all-guides.com
Stand halten zu können und über mögliche Stoffe der
Kandidatenliste in unseren Erzeugnissen zu informie-
ren, haben wir folgende Website für Sie eingerichtet:
http://www.tts-protool.com/reach
Für unsere Geräte leisten wir auf Material- oder
Fertigungsfehler Gewährleistung gemäß den län-
derspezifi schen gesetzlichen Bestimmungen, min-
destens jedoch 12 Monate. Innerhalb der Staaten
der EU beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate
(Nachweis durch Rechnung oder Lieferschein).
Schäden, die insbesondere auf natürliche Abnüt-
zung/Verschleiß, Überlastung, unsachgemäße Be-
handlung bzw. durch den Verwender verschuldete
Schäden oder sonstige Verwendung entgegen der
Bedienungsanleitung zurückzuführen sind oder
beim Kauf bekannt waren, bleiben von der Ge-
währleistung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlos-
sen bleiben Schäden, die auf die Verwendung von
nicht-original Zubehör und Verbrauchmaterialien
(z. B. Schleifteller) zurückzuführen sind.
Beanstandungen können nur anerkannt werden,
wenn das Gerät unzerlegt an den Lieferanten oder an
eine autorisierte PROTOOL-Kundendienstwerkstätte
zurückgesendet wird. Bewahren Sie Bedienungsan-
leitung, Sicherheitshinweise, Ersatzteilliste und Kauf-
beleg gut auf. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen
Gewährleistungsbedingungen des Herstellers.
Anmerkung
Aufgrund der ständigen Forschungs- und Entwick-
lungsarbeiten sind Änderungen der hierin gemach-
ten technischen Angaben vorbehalten.
Schwertsäge
SSP 200 EB
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, daß dieses
Produkt mit den folgenden Normen oder normati-
ven Dokumenten übereinstimmt:
EN 55 014-1, EN 55 014-2, EN 60 745-1, EN 60 745-2-13,
EN 61 000-3-2, EN 61 000-3-3 gemäß den Bestim-
mungen der Richtlinien 2006/42/EG, 2004/108/EG,
2000/14/EG.
Sämtliche Vorschriften wurden in der Verlautung
deren Änderungen und Ergänzungen benutzt, die
zur Zeit der Ausgabe dieser Erklärung ohne deren
Zitierung gültig waren.
Technische Unterlagen stehen beim Hersteller zur
Verfügung.
Stanislav Jakeš
Forschung und Entwicklung
Protool GmbH
Wertstr. 20
D-73240 Wendlingen
31. 1. 2011
13 Gewährleistung
14 Konformitätserklärung
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Serien-Nr.
638557
17