DEUTSCH
werden, da nur durch dieses Verpackungsmaterial Transportschäden beim Einsenden
des Geräts vermieden werden können. Das Nichtbeachten dieser Vorschrift führt zum
Verfall der Garantie.Beim Entsorgen des Verpackungsmaterials sind die in dem Land, in
dem das Gerät verwendet wird, geltenden Gesetze zu beachten.
INSTALLATION
Vor der Installation des Geräts ist zu kontrollieren, dass das Gerät vollständig und
unversehrt ist.
Wenn Transportschäden festgestellt werden, ist der Vertragshändler zu kontaktieren.
ACHTUNG: Das Gerät in diesem Fall nicht einschalten.B MAX muss auf einer ebenen
Fläche aufgestellt werden und darf sich nicht in der Nähe von Geräten mit starker
Wärmeabgabe und Abgabe von elektromagnetischen Strahlen befinden, da die
Elektronik des Geräts beschädigt werden könnte.Das Gerät wird an eine Steckdose mit
einer Spannung von 230 Volt angeschlossen.
Nach dem Anschluss leuchtet der Led an der Akkuladestation des Geräts auf:
Rot – Gerät lädt
Blau – Ladevorgang vollendet
Aufgrund der Merkmale der Vorrichtung müssen einige Vorsichtsmaßnahmen
beachtet werden:
Das Gerät darf nicht in potentiell explosiver Atmosphäre verwendet werden.
Die Verpackung entfernen und den Zustand des Geräts überprüfen. Wenn das
Gerät Transportschäden aufweist, sofort den Hersteller unterrichten.
Die Verpackung muss über den gesamten Garantiezeitraum aufbewahrt
werden. Der Hersteller lehnt eine Rückgabe des Geräts ohne
Originalverpackung ab.
Beim Transport sind die Vorschriften für zerbrechliche Ware zu befolgen.
Die Originalverpackung ist über die gesamte Laufzeit der Garantie aufzubewahren, da
nur durch dieses Verpackungsmaterial Transportschäden verhindert werden.
Das Gerät auf einer ebenen Fläche und nicht in der Nähe von Wärmequellen
(Bsp. Bunsenbrenner, Dampferzeuger, usw...) aufstellen
Anschluss und Inbetriebsetzung:
Der Anschluss an die Stromversorgung muss gemäß den geltenden technischen
Normen erfolgen. Sicherstellen, dass die gemessene Netzspannung mit der auf dem
Gerätschild angegebenen Betriebsspannung übereinstimmt.
DIE LEUCHTE MIT EINGELEGTEM AKKU MINDESTENS VIER STUNDEN AM
STÜCK AUFLADEN.
DIE NICHTBEACHTUNG DIESES HINWEISES KANN SICH EINSCHRÄNKEND AUF
DIE LEISTUNGEN DER LEUCHTE AUSWIRKEN.
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