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BAUTEILEPRINZIP DES PAPR
Das RPB
®
PX4 AIR
®
ist Teil 3 von 3 Hauptkomponenten, die ein Beatmungsgerät ergeben
(Beachten Sie, dass das T100
FIGURE 1.1 AUF SEITE 4
1.
Haube des Beatmungsgerätes
2.
Baugruppe Atemschlauch
3.
Luftversorgung
ACHTUNG! Bei Nichtverwendung von Original-Teilen und -Komponenten, die Teil
der von NIOSH zugelassenen Baugruppe des Beatmungsgerätes sind, erlischt die
Zulassung des gesamten Beatmungsgerätes.
WARNHINWEISE!
1.
Verwenden Sie dieses
Beatmungsgerät nicht, bis Sie von
einer qualifizierten Person (von
Ihrem Arbeitgeber nominiert), die
umfangreiche Kenntnisse über das
RPB
PX4 AIR
hat, in Nutzung,
®
®
Wartung und Einschränkungen des
Beatmungsgerätes geschult wurden.
2.
Stellen Sie vor der Verwendung dieses
Beatmungsgerätes sicher, dass Ihr
Arbeitgeber ermittelt hat, dass die
Schadstoff-Konzentrationen in der
Luft die anwendbaren Bestimmungen
und Empfehlungen von OSHA, EPA
oder NIOSH für Gebläseunterstützte
Luftreinigungsatemgeräte nicht
überschreiten. Das Bundesgesetz
schreibt vor, dass der Arbeitgeber
den Schadstoffanteil der Luft im
Arbeitsbereich misst und überwacht.
3.
TRAGEN Sie dieses Beatmungsgerät
NICHT, wenn eine der folgenden
Bedingungen auftritt:
®
im folgenden Diagramm als ein Beispiel verwendet wurde):
4.
Die Atmosphäre stellt eine
unmittelbare Gefahr für Leben oder
Gesundheit dar.
Sie KÖNNEN NICHT ohne die Hilfe
des Beatmungsgerätes entfliehen.
Die Atmosphäre enthält weniger als
19,5% Sauerstoff.
Der Arbeitsbereich ist schlecht
belüftet.
Schadstoffkonzentrationen
liegen über Vorschriften oder
Empfehlungen.
Modifizieren oder verändern Sie dieses
Beatmungsgerät nicht. Nutzen sie
ausschließlich Teile und Komponenten,
die zu der von EN 12941: 1998 +
A1: 2003 + A2: 2008 TH2/TH3 P
R SL zugelassenen Baugruppe des
Beatmungsgerätes gehören. Die
Verwendung von anderen als RPB
Bauteilen lässt die EN 12941: 1998 +
A1: 2003 + A2: 2008 TH2/TH3 P R SL
-
®
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