Sachwidrige Verwendung - Pfeifer GK 8 Manual Del Usuario

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Beispiele für Unsymmetrie:
Abb. 4.2.1: Der Großteil der Last
wird von einem Kettenstrang
getragen
Abb. 4.2.3: Die größte Bean-
spruchung tritt im Einzelstrang mit
dem kleinsten Neugungswinkel auf
).
2
Besonders gefährdende Bedingungen: Bei den Angaben
in dieser Betriebsanleitung wird die Abwesenheit von
besonders gefährdenden Bedingungen vorausgesetzt.
Besonders gefährdende Bedingungen schließen
Offshore-Einsätze, das Heben von Personen und das
Heben von potenziell gefährdeten Lasten wie flüssige
Metalle, oder kerntechnisches Material ein. Für solche
Fälle ist die Zulässigkeit und der Grad der Gefährdung
mit PFEIFER abzuklären.

5. Sachwidrige Verwendung

GEFAHR: Unsachgemäßer Umgang mit
Anschlagketten stellt eine Gefahr für das
Leben von Personen und Gütern dar.
Insbesondere ist die Person unter oder
neben der Last gefährdet. Vorsicht vor
pendelnden Lasten.
ACHTUNG: Zusammenbau unterschiedli-
cher Ketten-Güten sowie Bauteilen und von
Ketten und Bauteilen unterschiedlicher
Hersteller nur nach Rücksprache mit dem
betreffenden Hersteller. Eine Montage darf
nur durch eine befähigte Person erfolgen.
Abb. 4.2.2: Der Großteil der Last
wird von zwei Kettensträngen
getragen
Haken dürfen nicht an und auf der Spitze belastet
werden: Aufhängeglieder müssen im Kranhaken frei
beweglich sein. Die Last darf nur im Hakengrund und
in Lastrichtung angehoben werden. Haken nur mit
funktionsfähiger Sicherung nutzen, wenn nicht anders
zugelassen. Kettenbauteile dürfen nicht auf Biegung
beansprucht werden.
Abb. 5.1: falsch
Eine Veränderung der Anschlagkette vom Lieferzustand
ist nicht zulässig. Insbesondere ist darauf zu achten,
dass an Anschlagmitteln nicht geschweißt wird und
dass sie keinem Wärmeinfluss über der maximalen
erlaubten Temperatur ausgesetzt werden.
Zur Sicherheit des Anwenders ist es nicht erlaubt
Sicherungsstifte, -hülsen, -fallen etc. zu entfernen.
Nach einmaligem Überschreiten der maximalen
Temperatur ist die Kette abzulegen.
PFEIFER-Anschlagketten sind nicht für die Verwendung
mit Lebensmitteln, kosmetischen oder pharmazeuti-
schen Erzeugnissen sowie unter stark korrosiven
Einflüssen (z.B. Säuren, Laugen, Chemikalien,
Abwasser, ...) bestimmt. Sie dürfen auch nicht den
Dämpfen von Säuren und Chemikalien ausgesetzt
werden. Darüber hinaus dürfen PFEIFER-Anschlagketten
nicht in Beizereien, Feuerverzinkereien und ähnlichen
Betrieben (korrosionsfördernd) eingesetzt werden,
wegen unsichtbaren Rostfraß in den Fugen bzw. wegen
Versprödung oder Rissbildung.
PFEIFER-Anschlagketten sind nicht für den Personen-
transport sowie für den Einsatz in explosionsgeschütz-
ten Bereichen vorgesehen. Sie dürfen auch nicht zum
Heben von flüssigem Metall verwendet werden.
Kettenstränge dürfen nicht verdreht oder geknotet
werden.
Alle Arten von Oberflächenbehandlungen wie Ablaugen,
Abbeizen oder zum Beispiel nachträgliches Aufbringen
von Oberflächenüberzügen sind gefährliche Prozesse.
Die Eignung und Zulassung ist abzuklären.
PFEIFER-Anschlagketten dürfen ohne Tragfähigkeitsan-
hänger nicht eingesetzt werden.
Anschlagketten 11/2019 / Änderungen vorbehalten!
Abb. 5.2: falsch
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