Schutzausrüstung; Erste Hilfe Nach Unfällen - Grundfos Vaccuperm VGA-113 Instrucciones De Instalación Y Funcionamiento

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1.3 Schutzausrüstung
1.3.1 Persönliche Schutzausrüstung
Der Betreiber einer Chlorgas-Dosieranlage muss für jeden Bedie-
ner eine passgenaue, namentlich gekennzeichnete Atemschutz-
ausrüstung (Vollsicht-Gasmaske) mit effektivem Chlorfilter
(B2P3) sowie mindestens einen Ersatzfilter pro Gasmaske bereit-
stellen. Diese Ausrüstung für Notfälle muss außerhalb der Chlor-
räume zugänglich sein.
Bei Anlagen mit Chlorfässern müssen mindestens zwei
Schutzanzüge mit Pressluftatmern bereitgestellt sein.
1.3.2 Verpflichtungen von Betreiber und Bediener
Einweisen der Bediener in die Handhabung der Schutzausrüs-
tung.
Die Bediener müssen die persönlichen Schutzausrüstungen
regelmäßig verwenden oder mindestens halbjährlich Übungen
damit durchführen.
Die Gasmaskenfilter müssen regelmäßig getauscht werden
– nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums
– spätestens 6 Monate nach dem Öffnen
(Öffnungsdatum auf dem Filter notieren)
– nach Chlorkontakt.
Die Beschäftigungsverbote gemäß der vor Ort geltenden
gesetzlichen Vorschriften, § 14 ArbStoffV in Deutschland,
müssen eingehalten werden!
1.3.3 Lagerung der Schutzausrüstung
Außerhalb der Chlorräume
Gut sichtbar
Jederzeit griffbereit
Geschützt vor Staub und Feuchtigkeit.
1.4 Erste Hilfe nach Unfällen
1.4.1 Erste Hilfe nach eingeatmetem Chlorgas
1. Ruhe bewahren.
2. Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen.
3. Helfer achten auf den eigenen Schutz!
4. Kontaminierte Kleidung entfernen.
5. Verletzte Personen beruhigen und mit Decken warm halten.
6. Für frische Luft sorgen, wenn möglich Sauerstoffgeräte ver-
wenden.
– Keine Wiederbelebung durch Mund-zu-Mund-Beatmung!
7. Ärztliche Hilfe anfordern oder Transport ins Krankenhaus
– liegend
– bei Atembeschwerden sitzend
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
1.4.2 Erste Hilfe nach verätzter Haut
1. Ruhe bewahren.
2. Kontaminierte Kleidung entfernen.
3. Mit reichlich Wasser Haut spülen.
4. Wunde keimfrei verbinden.
5. Ärztliche Hilfe aufsuchen.
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
1.4.3 Erste Hilfe nach verätzten Augen
1. Ruhe bewahren.
2. Verätzte Augen mit reichlich Wasser spülen, während der
Patient liegt.
– Ggf. nicht betroffenes Auge abdecken.
– Augenlider weit öffnen und Augen nach allen Seiten bewe-
gen.
3. Augenarzt aufsuchen.
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
1.4.4 Erste Hilfe nach verätzten inneren Organen
1. Ruhe bewahren.
2. Wasser in kleinen Schlucken trinken.
– Sofern verfügbar, medizinische Kohle einnehmen.
3. Ärztliche Hilfe aufsuchen.
– Verätzung durch Chlor als Ursache angeben.
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