Mit der Abnahme des Heizkörpers bestätigt der Kunde die Vollwertigkeit
3.
des Produktes. Falls Mängel entdeckt werden, sollten diese dem Händler
sofort gemeldet werden – andernfalls wird angenommen, dass der Händler
Ware ohne Mängel verkauft hat (das betrifft vor allem die Farbschicht des
Heizkörpers).
Garantiefrist wird vom Einkaufsdatum berechnet und beträgt:
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a. 8 Jahre auf den Heizkörper (bei Chrombeschichtung 3 Jahre).
b. 2 Jahre auf alle elektrischen Elemente inkl. Das Steuerungsmodul.
c. Beim Chromheizkörper beträgt die Garantie auf die galvanische Beschich-
tung 3 Jahre.
Grundlage für Garantieansprüche ist der Kaufbeleg. Das Nichtvorliegen dieses
5.
Beleges berechtigt den Hersteller zur Ablehnung der Garantieansprüche.
Aus der Garantie werden ausgeschlossen:
6.
– Fehlerhafte, nicht mit den Betriebsanweisungen übereinstimmende Mon-
tage oder fehlerhafte Nutzung,
– Fehlerhafter, nicht mit der Betriebsanweisung übereinstimmender Ge-
brauch oder selbstdurchgeführten Reparaturen,
– Beschädigungen die auf Schuld des Kunden schon nach dem Kauf en stand-
en sind.
Die Garantie übernimmt keine Garantieleistungsansprüche, die mit den
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nutzungs-technischen Eigenschaften des Heizkörpers verbunden sind,
solange Sie mit der Gebrauchsanleitung und den technischen Angaben
übereinstimmen.
Die Garantieleistung betrifft keine Leistungen, die laut der Gebrauchsanlei-
8.
tung als Tätigkeiten und Pflichten des Kunden vorgesehen werden und auf
seine Kosten durchgeführt werden sollten.
Im Falle einer Garantieanerkennung verpflichtet sich der Produzent zur Be-
9.
seitigung der Mängel. Wenn die Garantiereparatur sich als unmöglich erweist,
wird der Produzent ein neues Ersatzprodukt zur Verfügung stellen.
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