Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt
FLEX 2 Jahre Hersteller-Garantie,
beginnend mit dem Verkaufsdatum der
Maschine an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel,
die auf Material- und/oder Herstellungs-
fehler sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurückzu-
führen sind. Bei Geltendmachung eines
Garantieanspruchs ist der Original-
Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum
beizufügen. Garantiereparaturen dürfen
ausschließlich von FLEX autorisierten
Werkstätten oder Service-Stationen
durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter Verschleiß,
unsachgemäße Anwendung, teilweise oder
komplett demontierte Maschinen sowie
Schäden durch Überlastung der Maschine,
Verwendung von nicht zugelassenen,
defekten oder falsch angewendeten
Einsatzwerkzeugen. Schäden, die durch
die Maschine am Einsatzwerkzeug bzw.
Werkstück verursacht werden, Gewalt-
anwendung, Folgeschäden, die auf
unsachgemäße oder ungenügende
Wartung seitens des Kunden oder Dritter
zurückzuführen sind, Beschädigungen
durch Fremdeinwirkung oder von
Fremdkörpern, z. B. Sand oder Steine
sowie Schäden durch Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, z. B. Anschluss an
eine falsche Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge
bzw. Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen
ist.
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ALi 10,8/ALi 10,8 G/ALi 10,8 S
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden und entgangenen Gewinn
durch Unterbrechung des Geschäfts-
betriebes, die durch das Produkt oder die
nicht mögliche Verwendung des Produktes
verursacht wurden.
Der Hersteller und sein Vertreter haften
nicht für Schäden, die durch unsach-
gemäße Verwendung oder in Verbindung
mit Produkten anderer Hersteller verursacht
wurden.