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5.8 Lagerung
•
Lagerung geschützt vor direktem Sonnenlicht, bei -10...+50 °C und relativer Feuchte
(RH) unter 75 % (bei verschlossenen Filtern RH max. 95 %). Eine sachgemäß gelagerte,
unbenutzte Vollmaske ist auch nach einer langen Lagerung funktionstüchtig.
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Der Herstellungszeitpunkt der Teile darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
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Vor der Inbetriebnahme muß eine Kontrolle gemäß Tabelle durchgeführt werden.
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Geöffnete Filter sind nach Gebrauch zu schliessen, wenn sie wieder gebraucht werden, und
spätestens nach 6 Monaten durch neue zu ersetzen.
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Masken (ohne Filter) sind Abfall, der zur Verbrennung ungeeignet ist. Eine sehr kontaminierte
Maske sowie gebrauchte Filter sind Sondermüll; sie sind gemäß den gefi lterten Stoffen
(Gasen und Partikeln) zu entsorgen.
Teil des Geräts
Maßnahmen
Maske,
Reinigung
vollständig
Desinfektion
Dichtheits- und Funktionskontrolle/Pro-Tester
Vom Benutzer ausgeführte Überprüfung der
Bereitschaft gemäß Punkt 4.
Austausch: Sichtscheibe, Kopfbänderung
und andere Teile
Kontrolle
Ein- und
Austausch
Ausatem-
Dichtheitskontrolle der Ausatemventilscheibe
Ventilscheiben
mit Pro-Tester
(11, 12, 18)
Anschlußstück
Kontrolle des Einatemventilsitzes (Teil 9)
der Maske (7)
Sprech-
Kontrolle
membran
Austausch
(
)
13, 14
*) bei Bedarf
* * * * * * * *
Zeitpunkte
Vor
Nach
Jährlich
Betrieb
Betrieb
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■ *)
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■ *)
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■ *)
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Alle 6
Jahre
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