de
13.2.2
Bestimmungsgemäße Verwen-
dung
13.2.3
Einbau
13.2.4
Inbetriebnahme
13.2.5
Instandhaltung
13.2.6
Antriebseinheit
40
Anhang
ATEX-Zulassung
Die Rührwerke sind für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen geeignet:
▪ Gerätegruppe: II
▪ Kategorie: 2, Zone 1 und Zone 2
Die Rührwerke dürfen nicht in Zone 0 eingesetzt werden!
GEFAHR
Explosionsgefahr durch falsche Installation!
Verbindung von Motorplatte und Trägerkonstruktion gasdicht ausführen. Wenn Ga-
se austreten können, besteht Explosionsgefahr! Die Arbeiten nur vom Kundendienst
oder zugelassenen Fachkräften ausführen lassen!
GEFAHR
Explosionsgefahr bei Verwendung nicht zugelassener Rührwerke!
Lebensgefahr durch Explosion! Innerhalb von Ex-Bereichen nur Rührwerke mit einer
Ex-Kennzeichnung auf dem Typenschild einsetzen.
▪ Die Definition des Ex-Bereichs obliegt dem Betreiber.
▪ Innerhalb von Ex-Bereichen dürfen nur Rührwerke mit einer Ex-Zulassung eingesetzt
werden.
▪ Rührwerke mit einer Ex-Zulassung müssen auf dem Typenschild gekennzeichnet sein.
▪ Wartungsarbeiten vorschriftsmäßig durchführen.
▪ Nur Wartungsarbeiten durchführen, die in dieser Einbau- und Betriebsanleitung be-
schrieben sind.
▪ Sämtliche Arbeiten an der Motorplatte (Einbau, Ausbau und Austausch) nur vom Kun-
dendienst durchführen lassen!
▪ Antriebseinheit ist für den Einsatz in explosiver Atmosphäre zugelassen!
▪ Antriebseinheit ist für die vorhandene Ex-Zone gekennzeichnet!
▪ Alle Angaben zum Einsatz der Antriebseinheit in explosiver Atmosphäre der Hersteller-
anleitung entnehmen und einhalten!
WILO GVA GmbH 2019-02