de
8
Außerbetriebnahme/Ausbau
8.1
Personalqualifikation
8.2
Pflichten des Betreibers
8.3
Außerbetriebnahme
26
Außerbetriebnahme/Ausbau
▪ Inhomogene Strömungsverhältnisse durch Einbauten oder Umlenkungen im Betriebs-
raum.
▪ Vibrationen durch behinderten Beckenzu- und Beckenablauf, falschen Lufteintrag (Be-
lüftung) oder gegenseitige Beeinflussung mehrerer Rührwerke.
Auslegung der Anlage prüfen und Gegenmaßnahmen einleiten. Für weitere Hilfe den
Kundendienst kontaktieren.
▪ Bedienung/Steuerung: Das Bedienpersonal muss in die Funktionsweise der kompletten
Anlage unterrichtet sein.
▪ Elektrische Arbeiten: Eine Elektrofachkraft muss die elektrischen Arbeiten ausführen.
▪ Montage-/Demontagearbeiten: Die Fachkraft muss im Umgang mit den notwendigen
Werkzeugen und erforderlichen Befestigungsmaterialien für den vorhandenen Bau-
grund ausgebildet sein.
▪ Lokal gültige Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaf-
ten.
▪ Vorschriften zum Arbeiten mit schweren und unter schwebenden Lasten beachten.
▪ Die benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass das Per-
sonal die Schutzausrüstung trägt.
▪ In geschlossenen Räumen für ausreichende Belüftung sorgen.
▪ Wenn sich giftige oder erstickende Gase ansammeln, sofort Gegenmaßnahmen einlei-
ten!
HINWEIS
Weiterführende Literatur beachten!
Für eine vorschriftsmäßige Verwendung zusätzlich die Herstelleranleitung lesen und
einhalten.
Bei der Außerbetriebnahme wird das Rührwerk ausgeschaltet, bleibt aber weiterhin ein-
gebaut. Somit ist das Rührwerk jederzeit betriebsbereit.
‡
Damit der Propeller vor Frost und Eis geschützt wird, den Propeller immer komplett
im Fördermedium eintauchen. Min. Wasserüberdeckung: 1 m (3 ft).
‡
Die Temperatur vom Fördermedium muss immer über +3 °C (+37 °F) betragen.
1. Rührwerk an der Bedienstelle ausschalten.
2. Bedienstelle gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern (z. B. Hautschalter ab-
sperren).
▶ Rührwerk ist außer Betrieb und kann jetzt ausgebaut werden.
Wenn das Rührwerk nach der Außerbetriebnahme eingebaut bleibt, die folgenden
Punkte beachten:
▪ Voraussetzungen für die Außerbetriebnahme für den kompletten Zeitraum der Außer-
betriebnahme sicherstellen. Wenn die Voraussetzungen nicht gewährleistet sind, das
Rührwerk nach der Außerbetriebnahme frostsicher verpacken oder ausbauen!
▪ In regelmäßigen Abständen (monatlich bis vierteljährlich) einen 5-minütlichen Funkti-
onslauf durchführen.
WILO GVA GmbH 2019-02