GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH
Abbau
Für den Abbau sind mindestens 2 Personen notwendig.
Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Wartung und Instandhaltung
Reinigung der Treppen und Überstiege
Das Reinigen kann mit Wasser unter Zusatz eines handelsüblichen Reinigungsmittels
erfolgen.
Prüfung an den Bauteilen
Alle Bauteile sind auf Verformung, Quetschung, Rissbildung zu überprüfen.
Zusätzlich sind die Bremsen der Lenkrollen auf Funktion zu überprüfen.
Beschädigte Bauteile bzw. Bauteile deren Funktion nicht mehr gewährleistet ist, dürfen
nicht mehr benutzt werden und müssen der Benutzung entzogen werden. Diese dürfen
erst nach sachkundiger Instandsetzung wieder verwendet werden.
Schmierung von beweglichen Teilen
Bewegliche Teile wie Schnellverschlüsse, Scharniere, Spindeln, Lenkrollenlager, mit
handelsüblichem Öl schmieren.
Achtung: Das Öl darf nicht auf Trittflächen gelangen, da hierdurch erhöhte Unfallgefahr
durch Ausrutschen besteht.
Lagerung von Bauteilen
Das Lagern der Bauteile muss so erfolgen, dass eine Beschädigung ausgeschlossen
werden kann.
Beim Transport müssen die Bauteile gegen Anstoßen, Verrutschen sowie Herunterfallen
gesichert werden.
Entsorgung
Bei der Stilllegung der Treppen oder Überstiegen oder deren Teilen sind die jeweiligen
gesetzlichen Vorschriften zur Entsorgung von technischen Anlagen unbedingt zu
beachten!
Es ist sicherzustellen, dass die Reinigungsmaterialien gemäß den geltenden Vorschriften
entsorgt werden
(91/689/EWG, 75/439/EWG).
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