• für Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf be-
kannt waren,
• bei Eigenverschulden des Kunden.
Die gesetzlichen Gewährleistungen des Kunden
bleiben durch die Garantie unberührt. Für
Geltendmachung eines Garantiefalles innerhalb der
Garantiezeit ist durch den Kunden der Nachweis des
Kaufes zu führen. Die Garantie ist innerhalb eines
Zeitraumes von 2 Jahren ab Kaufdatum gegenüber
der Hans Dinslage GmbH, Riedlinger Str. 28, 88524
Uttenweiler, Germany geltend zu machen. Der Kunde
hat im Garantiefall das Recht zur Reparatur der Ware
bei unseren eigenen oder bei von uns autorisierten
Werkstätten. Weiter gehende Rechte werden dem
Kunden (auf Grund der Garantie) nicht eingeräumt.
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