Entsorgung
Gerät entsorgen
Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den normalen Hausmüll.
Dieses Produkt unterliegt der europäischen Richtlinie 2012/19/EU
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb oder über
Ihre kommunale Entsorgungseinrichtung. Beachten Sie die aktuell geltenden
Vorschriften. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Entsorgungseinrichtung in
Verbindung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Batterien entsorgen
Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG
recycelt werden. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien
können Giftstoffe enthalten, die die Umwelt schädigen. Entsorgen Sie die Batterien
deshalb unbedingt entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde, seines Stadtteils oder im Handel abzugeben. Diese Verpflich-
tung dient dazu, dass Batterien einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt
werden können.
Geben Sie Batterien nur im entladenen Zustand zurück.
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe
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DE │ AT │ CH
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SKD 2300 D4