6 • HINWEISE
DE
HINWEIS: dieses Gerät darf nicht mit dem unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden.
Besitzer von Altgeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Gerät fachgerecht zu entsorgen.
Informationen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
HINWEIS: Hiermit erklärt ESYLUX GmbH, dass sich das Produkt PRoTECToR KRF TCV 2G in
Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und den anderen relevanten Vorschriften der
Richtlinie 1999/5/EG befindet. den vollständigen Text der Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.esylux.com
7 • ESYLUX HERSTELLERGARANTIE
ESYLUX Produkte sind nach geltenden Vorschriften geprüft und mit größter Sorgfalt hergestellt.
Der Garantiegeber, die ESYLUX Deutschland GmbH, Postfach 1840, D-22908 Ahrensburg (für
Deutschland) bzw. der entsprechende ESYLUX Distributor in Ihrem Land (eine vollständige Übersicht
finden Sie unter www.esylux.com) übernimmt für die Dauer von drei Jahren ab Herstelldatum eine
Garantie auf Herstellungs-/Materialfehler der ESYLUX Geräte.
Diese Garantie besteht unabhängig von Ihren gesetzlichen Rechten gegenüber dem Verkäufer des
Geräts.
Die Garantie bezieht sich nicht auf die natürliche Abnutzung, Veränderung/Störung durch
Umwelteinflüsse oder auf Transportschäden sowie nicht auf Schäden, die infolge Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, der Wartungsanweisung und/oder unsachgemäßer Installation entstanden sind.
Mitgelieferte Batterien, Leuchtmittel und Akkus sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie kann nur gewährt werden, wenn das unveränderte Gerät unverzüglich nach Feststellung
des Mangels mit Rechnung/Kassenbon sowie einer kurzen schriftlichen Fehlerbeschreibung,
ausreichend frankiert und verpackt an den Garantiegeber eingesandt wird.
Bei berechtigtem Garantieanspruch wird der Garantiegeber nach eigener Wahl das Gerät in
angemessener Zeit ausbessern oder austauschen. Weitergehende Ansprüche umfasst die Garantie
nicht, insbesondere haftet der Garantiegeber nicht für aus der Fehlerhaftigkeit des Geräts entstehende
Schäden. Sollte der Garantieanspruch nicht gerechtfertigt sein (z.B. nach Ablauf der Garantiezeit
oder bei Mängeln außerhalb des Garantieanspruchs), so kann der Garantiegeber versuchen, das
Gerät kostengünstig gegen Berechnung für Sie zu reparieren.
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