Garantie
Die
Garantieleistung
Materialfehlern, die binnen 12 Monate nach Kauf angezeigt werden (Nachweis Kaufbeleg).
Nach Anerkenntnis des Garantieanspruchs durch den Hersteller bzw. seines Beauftragten
erfolgen eine für den Käufer kostenlose Reparatur und ein kostenloser Ersatz von Ersatzteilen.
Der Garantiezeitraum bleibt aufgrund erfolgter Garantieleistungen unverändert.
Ausschluss:
Die Garantieleistung erfolgt nicht bei Defekten, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Sturz
oder harte Stöße sowie durch nicht autorisierte Reparaturen oder durch Transportschäden, die
infolge des Einsendens zur Reparatur, hervorgerufen worden sind. Keine Garantie wird für
Verschleißteile (z. B. Kabel, Klemmen, Vorsatzscheiben etc.) sowie bei Gebrauchsspuren
übernommen.
Das betreffende Gerät bitte immer mit Kaufbeleg und kurzer Fehlerbeschreibung ausschließlich
über den Fachhandel einschicken. Die Reparatur erfolgt erst nach Erhalt einer schriftlichen
Akzeptanz (Unterschrift) des zuvor vorgelegten Kostenvoranschlags durch den Besteller. Im
Fall einer Garantieleistung trägt GYS ausschließlich die Kosten für den Rückversand an den
Fachhändler.
Konformitätserklärung
GYS erklärt, dass die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Startgeräte STARTPACK PRO
12.24 und STARTPACK PRO 24 in ihrer Konzeption und Bauart sowie in der von GYS in Verkehr
gebrachten Ausführung den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der nachfolgend
genannten EG-Richtlinien entsprechen:
EG - Niederspannungs-Richtlinie: 2006/95/EG vom 12/12/06 und EG - EMV-Richtlinie:
2004/108/CE du 15/12/2004- 03/05/1989 – elektromagnetische Verträglichkeit.
Dieses Gerät stimmt daher mit den harmonisierten Normen EN 60335-2-29 und EN 55014-1-2
überein.
CE Kennzeichnung: Juli 2009
01/07/14
Société GYS
134 BD des Loges
53941 Saint Berthevin
des
Herstellers
erfolgt
ausschließlich
bei
Nicolas BOUYGUES
Président Directeur Général/ CEO
Fabrikations-
oder
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