Maico ERM 18 Ex e Instrucciones De Montaje Y Funcionamiento página 4

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DE
Montage- und Betriebsanleitung
Halbradial-Rohrventilatoren für
explosionsgefährdete Bereiche
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen MAICO-
Ventilator. Das Gerät ist nach ATEX-Richtlinie
2014/34/EU hergestellt und für explosionsgefährde-
te Bereiche geeignet.
Lesen Sie vor der Montage und ersten Benutzung
des Ventilators diese Anleitung aufmerksam
durch und folgen Sie den Anweisungen. Die
aufgeführten Warnhinweise zeigen Ihnen Gefahrensi-
tuationen, die zum Tod oder ernsten Verletzungen
(GEFAHR / WARNUNG) oder kleineren/geringfügi-
gen Verletzungen (VORSICHT) führen/führen könn-
ten, sofern sie nicht vermieden werden. ACHTUNG
steht für mögliche Sachschäden am Produkt oder sei-
ner Umgebung. Bewahren Sie die Anleitung für einen
späteren Gebrauch gut auf. Die Titelseite enthält
ein Duplikat des Typenschildes Ihres Gerätes.
1 Abbildungen
Titelseite mit QR-Code für Internet-Direkt-
i
aufruf per Smartphone-App.
Abb. A: Abmessungen, Schallleistungspegel
Abb. B: Einbaubeispiel:
1
Lüftungsleitung, bauseitig
2
Elastische Manschette ELM-Ex, optional
3
Reduzierstück REM-Ex (nur bei ERM 22 Ex e / t)
4
Klemmenkasten
5
Decke, Träger
6
Befestigungsfuß FUM, optional
7
Rohrventilator ERM .. Ex e/t
Abb. C: Schutzgitter SGM .. Ex, optional
Abb. D: Schaltbild
Für Förderrichtung / Drehrichtung  Pfeile auf Kunst-
stoffgehäuse  Kap. 17
2 Lieferumfang
Ventilator mit Anschlusskabel und Ex-Schutz-Klem-
menkasten (Anschlusskabel fertig verdrahtet), 2 Re-
duzierstücke 220/200 REM-Ex (im Lieferumfang von
ERM 22 Ex e/t), diese Montage- und Betriebsanlei-
tung. Für Ventilator-Serien-Nr.  Typenschild auf
Titelseite oder Ventilator. EU-Konformitätserklärung
.
am Ende dieser Anleitung
3 Qualifikation Installations-, Reinigungs-
und Wartungspersonal
Montage, Inbetriebnahme, Reinigung und Instand-
haltung dürfen nur von im Explosionsschutz ge-
schulten und befugten Elektrofachkräften
durchgeführt werden (siehe auch Richtlinie 1999/92/
EG, Anhang II 2.8). Dies sind befähigte Personen
gemäß BetrSichV § 2 Absatz (6) in Verbindung mit
Anhang 2 Abschnitt 3, Nr. 3.3, welche außerdem
Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3, §2
(3) sind. Weitere Festlegungen anderer nationaler
Gesetze sind zu berücksichtigen.
4 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Ventilator dient zur Ent- oder Belüftung von
gewerblich genutzten Räumen (Färberei, Batterie-
raum, Gewerberaum, Produktionsstätte etc.) mit
gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gemäß
TRGS 721 2.2.
Der Ventilator erfüllt die Sicherheitsanforderungen
der Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsys-
teme in explosionsgefährdeten Bereichen.
Das Gerät ist in die Gruppe II, Kategorie 2G für
Gasatmosphären bzw. 2D für Staubatmosphäre
eingestuft, erfüllt die Zündschutzart „e"/"c" oder
„t"/"c" und eignet sich für den Einsatz in explosions-
gefährdeten Bereichen der Zone 1 und 2 bzw.
21 und 22. Die Eignung ist dem Typenschild zu
entnehmen. Für die Verwendung im Freien ist der
Ventilator vor Witterungseinflüssen zu schützen.
2
5 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Der Ventilator darf in folgenden Situationen auf
keinen Fall eingesetzt werden. Es besteht Le-
bensgefahr. Lesen Sie alle Sicherheithinweise.
EXPLOSIONSGEFAHR
EX
Explosionsgefahr durch Entzünden von
!
Explosivsstoffen bei Betrieb ohne Motorschutz-
schalter . Bei Einsatz in explosionsgefährlicher
Gasatmosphäre nur mit einem Motorschutzschalter
mit Kennzeichnung mindestens II (2) G gemäß
Richtlinie 2014/34/EU betreiben. Bei Einsatz in
explosionsgefährlicher Staubatmosphäre nur mit
einem Motorschutzschalter mit Kennzeichnung
mindestens II (2) D gemäß Richtlinie 2014/34/EU
betreiben.
Explosionsgefahr bei Parallelbetrieb
!
mehrerer Ventilatoren an einem einzelnen
Motorschutzschalter. Ein sicheres Auslösen im
Störungsfall ist nicht immer gewährleistet.
Auf keinen Fall mehrere Ventilatoren an einem
einzelnen Motorschutzschalter parallel betreiben.
Explosionsgefahr durch Funkenbildung
!
durch Streifen des Flügelrades am Gehäuse
bei zu geringem Luftspalt. Ringsum ausreichen-
den Luftspalt zwischen Flügelrad und Gehäuse
sicherstellen.
Explosionsgefahr bei Förderung von ex-
!
plosiven flüssigen Partikeln (z. B. Farbe), die
am Ventilator anhaften können. Ventilator auf
keinen Fall zur Förderung von explosiven flüssigen
Partikeln einsetzen.
Explosionsgefahr bei Betrieb mit abrasiven
!
Medien. Abrasive Medien sind zu vermeiden.
Explosionsgefahr bei Betrieb außerhalb der
!
Umgebungs- und Betriebsbedingungen, insbe-
sondere durch Überhitzung bei Betrieb außer-
halb der zulässigen Einsatztemperatur.
Ventilator nur innerhalb der zulässigen Umge-
bungs- und Betriebsbedingungen und zulässiger
Einsatztemperatur betreiben.
Explosionsgefahr bei Betrieb ohne Schutz-
!
vorrichtung bei eventuell in den Luftkanal
fallende oder angesaugte Fremdkörper 
Lebensgefahr durch Funkenbildung.
Einen freien Luftein-/austritt unbedingt mit einer
Schutzvorrichtung nach EN 60529 versehen, z. B.
mit MAICO-Schutzgitter SGM .. Ex (Schutzart IP 20).
Ein beidseitiger Eingreifschutz (Schutzgitter nach
EN 13857) ist vorgeschrieben,
Explosionsgefahr, wenn die explosionsfähige
!
Atmosphäre bei zu geringer Zuluftnachströmung
nicht abtransportiert werden kann. Dies kann z.
B. bei zu dicht abgeschlossenen Räumen oder
zugesetzten Raumfiltern vorkommen. Ausrei-
chende Zuluftnachströmung sicherstellen. Ventila-
tor im zulässigen Luftleistungsbereich betreiben.
Explosionsgefahr bei Betrieb mit Frequenz-
!
umrichter zur Drehzahlregelung. Lagerströme
können eine direkte Zündquelle darstellen.
Betrieb mit Frequenzumrichter nicht zulässig.
Explosionsgefahr durch unzulässige Um-
!
bauten am Gerät, inkorrekte Montage oder
durch beschädigte Bauteile. Gefahr bei Ein-/
Umbauten durch nicht qualifiziertes Personal.
Keine Betriebserlaubnis bei umgebautem Gerät,
inkorrekter Montage oder bei Betrieb mit beschä-
digten Bauteilen. Keine Zulassung bei Montage-
arbeiten durch nicht qualifiziertes Personal.
Explosionsgefahr bei Betrieb mit Staub-
!
schichten auf dem Motor. Um eine Überhitzung
des Motors zu vermeiden ist eine regelmäßige
Inspektion und Reinigung notwendig.
VORSICHT
!
Verletzungsgefahr bei fehlendem Eingreif-/Be-
rührungsschutz (Schutzgitter) an freiem Luft-
ein-/austritt, insbesondere wenn der Ventilator
für Personen zugänglich eingebaut wird.
Betrieb nur mit beidseitigem Eingreifschutz zu-
lässig. Bereiche mit möglichem Zugriff auf rotieren-
de Teile (Flügelrad) sind mit einem Eingreifschutz
nach EN ISO 13857 zu siohern, z. B. mit MAICO-
Schutzgitter SG.. (erfüllt Schutzart IP 20 nach
EN 60529).
6 Notwendiger Motorschutzschalter
Zugelassen sind Motorschutzschalter, die folgende
Bedingungen erfüllen, sonst erlischt die Konformität:
● Baumusterprüfung nach nach R L 2014/34/EU .
● Kennzeichnung nach Richtlinie mindestens II (2) G
für den Einsatz in Gasatmosphären bzw. II (2) D für
den Einsatz in Staubatmosphären.
Die Verdrahtung des Motorschutzschalters muss
nach Schaltbild Abb. D erfolgen. Der Motorschutz-
schalter ist auf den Motor-Nennstrom einzustellen
(nicht I
).
max
Vorgeschriebene Einstellungs-/Auslösungwerte
für den Motorschutzschalter, siehe Typenschild.
Vorgeschrieben ist eine Auslösung bei einem Kurz-
schluss.
Nach Wegfallen aller Störungsursachen darf der
angeschlossene Motor nicht selbsttätig wieder
anlaufen. Ein Wiedereinschalten darf nur manuell
möglich sein (Wiedereinschaltsperre).
Für einen optimalen Schutz empfehlen wir den nach
R L 2014/34/EU baumustergeprüften Motorschutz-
schalter MAICO MVEx – bitte die Betriebsanleitung
des MVEx beachten.
7 Pflichten des Errichters und Betreibers
Der Ventilator darf nur bei zulässigen Umgebungs-
und Fördermitteltemperaturen -20 bis +50 °C und
nur komplett montiert betrieben werden.
Der Ventilator ist regelmäßig von einer qualifizierten
Person, wie in Kapitel 3 dieser Anleitung beschrie-
ben, zu überprüfen und zu warten  Kapitel 19.
Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle sind
gemäß EN 60079-17 vom Betreiber zu bestim-
men – Häufigkeit abhängig von Umgebungsbe-
dingungen und erwarteten Beeinträchtigungen.
Bei Staub und korrosiver Atmosphäre die
Instandhaltungsintervalle verkürzen.
Bei Montage und Betrieb sind zusätzliche Sicher-
heitsbestimmungen einzuhalten, z. B. nach
● EG-Richtlinie 1999/92/EG, ATEX 137: in Deutsch-
land umgesetzt mit der Betriebssicherheitsverord-
nung.
● EN 60079-14: Projektierung, Auswahl und Errich-
tung elektrischer Anlagen.
● den nationalen Unfallverhütungsvorschriften.
8 Sicherheitshinweise Benutzer
GEFAHR
!
Explosionsgefahr durch Funkenbildung, wenn
Fremdkörper in das Gerät hineingesteckt wer-
den. Keine Gegenstände in das Gerät stecken.
VORSICHT
!
Verletzungsgefahr durch drehendes Flügelrad
und Saugwirkung. Haare, Kleidung, Schmuck
etc. können in den Ventilator eingezogen wer-
den, wenn Sie sich zu nahe am Ventilator auf-
halten. Bei Betrieb unbedingt genügend Abstand
halten, damit dies nicht passieren kann.
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