einzusenden. Nach einem Absturz darf
die Steigschutzeinrichtung erst dann wei-
ter benutzt werden, wenn eine von Trac-
tel geschulte und zertifi zierte Fachkraft
diese schriftlich zur Weiterbenutzung
freigegeben hat.
9. Die Tractel Greifzug GmbH lehnt jede
Haftung für den Einsatz eines FABA™-
Fangwagens ab, der außerhalb ihrer Kon-
trolle demontiert wurde, insbesondere
beim Ersatz von Originalteilen durch Tei-
le anderer Herkunft. Jede Änderung oder
Ergänzung der Ausrüstung darf nur mit
vorheriger schriftlicher Genehmigung der
Tractel Greifzug GmbH erfolgen.
10. Den Fangwagen niemals über seine
Grenzen hinaus oder in Situationen be-
nutzen, für die er nicht vorgesehen ist.
1 1 . D i e k o m p l e t t e FA B A ™ -
Steigschutzeinrichtung und alle im
Auffangsystem mit ihr verbundenen
Bestandteile niemals zu anderen Zwek-
ken als jenen, für die sie vorgesehen
sind, und unter anderen als den in dieser
Anleitung vorgegebenen Bedingungen
einsetzen. Der Fangwagen darf insbe-
sondere niemals als Aufhängung für den
Benutzer eingesetzt werden (Ausnahme:
Auff angen nach Absturz und nachfolgen-
de Rettungsmaßnahmen).
12. Die FABA™-Fangwagen, vor allem
die textilen Bestandteile, dürfen nicht
mit aggressiven Stoff en (z.B. Säuren und
Laugen, Farben und Lacken, großer Hitze
und off enem Feuer, scharfen Kanten, etc.)
in Kontakt kommen. Sollte dies doch ge-
schehen sein, ist der betreff ende Fangwa-
gen der Benutzung zu entziehen und darf
erst dann weiterverwendet werden, wenn
eine von Tractel geschulte und zertifi zierte
Fachkraft schriftlich zugestimmt hat.
13. Der Fangwagen sollte jedem Be-
nutzer persönlich zugewiesen werden.
Wird die Ausrüstung angestellten oder
gleichgestellten Personen anvertraut,
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sind die Arbeitsschutzbestimmungen
einzuhalten.
14. Der Benutzer muss beim Betrieb der
Ausrüstung in ausgezeichneter körperli-
cher und psychischer Verfassung sein, im
Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren.
Der FABA™-Fangwagen darf nicht von
schwangeren Frauen benutzt werden.
15. Aus Sicherheitsgründen sind die
Arbeiten so durchzuführen, dass die
Absturzgefahr und die Absturzhöhe
auf ein Minimum reduziert werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung,
vor jeder Benutzung den Freiraum zur
Aufprallfl äche unter dem Arbeitsplatz
des Benutzers zu prüfen,so dass er beim
Absturz weder auf ein Hindernis stoßen
noch auf den Boden prallen kann.
Die erforderliche lichte Höhe unter
den Füßen des Benutzers muss mind.
2,00 m betragen. Innerhab der ersten
zwei Meter ist der Benutzer u.U. nicht
gegen Aufschlagen auf den Boden ge-
schützt, es ist daher besondere Vorsicht
beim Auf- bzw. Absteigen geboten!
16. Der FABA™-Fangwagen ist minde-
stens alle 12 Monate durch die Tractel
Greifzug GmbH oder eine von Tractel
geschulte und zertifi zierte Fachkraft zu
überprüfen. Die Prüfung muss die Funk-
tionsfähigkeit des Geräts und die Lesbar-
keit der Kennzeichnung umfassen und ist
in der Checkliste zu dokumentieren. Die
Sicherheit des Benutzers hängt von der
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
der Ausrüstung ab. Unter „erschwerten
Einsatzbedingungen" kann die Überprü-
fung häufi ger notwendig sein.
17. Jeder FABA™-Fangwagen, der
endgültig ausgemustert wird, ist zu ver-
nichten oder dauerhaft unzugänglich zu
machen, um eine versehentliche Benut-
zung unmöglich zu machen.
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