12 VERSCHROTTUNG UND
ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Geräts
liegen in der alleinigen Verantwortung des
Eigentümers, der in Übereinstimmung mit den
in seinem Land geltenden Gesetzen bezüglich
Sicherheit, Respekt und Schutz der Umwelt han-
deln muss.
Die Entsorgung der Materialien kann auch Drit-
ten anvertraut werden, vorausgesetzt, dass für
die Verwertung und Entsorgung der betreffen-
den Materialien stets zugelassene Unternehmen
eingesetzt werden.
Halten Sie sich immer und jedenfalls an
die geltenden Vorschriften des Landes,
in dem gearbeitet wird, bezüglich der
Entsorgung der Materialien und even-
tuell des Entsorgungsberichts.
Alle Vorgänge der Demontage für die
Verschrottung müssen bei stillstehen-
dem Gerät mit abgetrennter Stromver-
sorgung erfolgen.
• Entfernen Sie alle elektrischen Teile.
• die Akkumulatoren in den Platinen trennen.
• Verschrotten Sie die Struktur des Geräts durch
autorisierte Unternehmen.
Das Zurücklassen des Geräts an zu-
gänglichen Stellen ist eine ernste
Gefahr für Mensch und Tier.
Die getrennte Entsorgung des Produkts ermög-
licht es, mögliche negative Folgen für Umwelt
und Gesundheit zu vermeiden und die Materia-
lien, aus denen es besteht, zurückzugewinnen,
um eine bedeutende Energie- und Ressourcen-
einsparung zu erzielen.
Für eventuelle Schäden an Personen und Tieren
haftet immer der Eigentümer. Zum Zeitpunkt
der Verschrottung müssen die CE-Kennzeich-
nung, dieses Handbuch und die anderen Unter-
lagen bezüglich dieses Gerätes zerstört werden.
Das Symbol des durchgestrichenen Abfallbe-
hälters auf dem Etikett des Geräts weist darauf
hin, dass das Produkt am Ende seiner Nutzungs-
dauer getrennt von anderen Abfällen entsorgt
werden muss.
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Gemäß Art.13 des italienischen gesetzesvertre-
tenden Dekrets Nr.151 vom 25. Juli 2005 zur Um-
setzung der Richtlinie 2002/96/EG vom 23. Februar
2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte im
Zusammenhang mit Maßnahmen und Verfahren
zur Vermeidung der Entstehung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten, mit der Bezeichnung WEEE,
welche die Wiederverwendung, das Recycling
und andere Formen der Verwertung fördern, um
die zur Entsorgung zu entsendende Menge zu
reduzieren und die Eingriffe der am Lebenszyklus
dieser Produkte beteiligten Parteien zu verbessern.
12.1 Entsorgung der Batterien
INFORMATIONENN FÜR DIE KORREKTE ENT-
SORGUNG DER BATTERIEN IM SINNE DER
EUROPÄISCHEN RICHTLINIE 2006/66/EG
Wenn die elektrische Ladung der Batterie er-
schöpft ist, muss sie ausgewechselt werden:
Die Altbatterie darf nicht zusammen mit dem
normalen Haushaltsabfall entsorgt werden. Sie
muss bei den Sammelstellen für Altbatterien
oder den Händlern, die Altbatterien entgegen-
nehmen, abgegeben werden. Die getrennte Ent-
sorgung von Batterien erlaubt die schädlichen
Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit
durch eine falsche Entsorgung zu vermeiden,
und die Materialien, aus denen sie sich zusam-
mensetzen, mit einer beträchtlichen Einsparung
an Energie und Ressourcen wiederzugewinnen
und wiederzuverarbeiten. Um auf die Pflicht
zur getrennten Sammlung der Altbatterien hin-
zuweisen, ist auf der Batterie das Symbol der
durchgestrichenen Abfalltonne angebracht. Die
unerlaubte Entsorgung des Produkts hat von
den geltenden Bestimmungen vorgesehenen
Verwaltungsstrafen für den Benutzer zur Folge.
004778675 - 11/02/2021