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Garantie
BEDINGUNGEN
Wir haben auf die Herstellung unserer automatischen ZODIACPoolreiniger unsere
größte Sorgfalt und unser gesamtes technisches Know-How verwandt. Alle
unsere Poolreiniger unterliegen Qualitätskontrollen und verfügen über eine
Garantie gegen Herstellungsfehler. Sollten Sie wider Erwarten und trotz aller
Sorgfalt und umfangreichen Know-how, welche die Herstellung unserer Produkte
kennzeichnen, Anlaß für die Inanspruchnahme unserer Garantie haben, so
erstreckt sich diese nur auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Wir
arbeiten ständig an der Verbesserung unserer Modelle bzw. nehmen Änderungen
vor, die dem technischen Fortschritt Rechnung tragen. Es versteht sich, daß
diese auf Vervollkommnung ausgerichteten Modifikationen nicht nachträglich
in den Garantieumfang früherer Modelle aufgenommen werden können.
DIE GARANTIE GILT NICHT
• Bei Unfällen sowie Fällen von Zerdrücken, Beschädigung oder Zerbrechen, die
durch Stöße und Einwirkungen verursacht werden, welche von außen einwirken
oder nicht mit dem festgestellten Defekt in Zusammenhang stehen • Falls an
dem Gerät Arbeiten nicht durch Werksangehörige oder durch uns autorisierte
Werkstätten vorgenommen worden sind oder an ihm Änderungen ohne unsere
schriftliche Genehmigung erfolgt sind • Bei Schäden aufgrund von falscher
Bedienung des Gerätes durch den Kunden oder aufgrund von Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, die der Verpackung des Poolreinigers beiliegt • Wenn das
Gerät, seine Bauteile oder die Schlauchabschnitte über längere Zeit der Sonne
ausgesetzt waren • Wenn das Gerät, seine Bauteile oder die Schlauchabschnitte
aufgrund einer chemischen Belastung des Poolwassers beschädigt wurden.
Alle Garantieforderungen müssen an Ihren Fachhändler gerichtet werden.
GARANTIEFRIST
Die Garantiezeit läuft ab Rechnungsdatum und beträgt für die Poolreiniger G2,
2 Jahre. Auf die aus der patentierten Baracuda-Technologie hervorgegangenen
Membranen wird eine uneingeschränkte Garantie von jeweils 2 Jahren gewährt.
In keinem Fall bewirken eine im Rahmen der Garantie erfolgte Reparatur
oder ein Auswechseln von Teilen eine Erneuerung oder Verlängerung der
Garantiefrist für das Gerät.
GARANTIEGEGENSTAND
Innerhalb der oben festgelegten Garantiefrist wird jedes defekte Teil vom
Hersteller instand gesetzt oder durch ein neues bzw. Ein funktionsfähiges Teil
ersetzt. Diese Garantie gilt für alle im Augenblick der Warenübergabe
bestehenden Konformitätsmängel. Bei Rückgabe der Ware an unser Werk
werden die Transportkosten vom Benutzer getragen, während die Lohnkosten
zu Lasten des Zwischenhändlers gehen. Stillstand eines Gerätes und Verlust
durch entgangene Vorteile aufgrund der Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes im
Fall einer eventuellen Reparatur bewirken keinen Anspruch auf Entschädigung.
In jedem Fall gilt weiterhin die gesetzliche Die gesetzliche Garantie laut Artikel
1641 des Zivilgesetzbuches findet Anwendung.
DIESE GARANTIE GILT UNTER VORBEHALT DES INKRAFTTRETENS VON
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN, DIE IM AUGENBLICK DER NIEDERSCHRIFT
DER VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN NOCH NICHT VERÖFFENTLICHT WAREN.
TRANSPORTSCHÄDEN
Das Risiko für den Transport der Geräte trägt stets der Nutzer. Es obliegt ihm,
vor Annahme der Lieferung des Gerätes dessen einwandfreien Zustand zu
überprüfen. Wir übernehmen keinerlei diesbezügliche Haftung.